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Aufenthaltstitel Familienangehöriger

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Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Nach diesen 2 Jahren können Sie einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger mit einer Gültigkeit von 3 Jahren beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Aufenthaltstitel Familienangehöriger ermöglicht den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das heißt, Sie können sich aussuchen, ob Sie angestellt oder selbstständig arbeiten wollen.

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