Als Drittstaatsangehörige in Österreich studieren
Drittstaatsangehörige Studierende, die zum ersten Mal nach Österreich einwandern, müssen dafür eine "Aufenthaltsbewilligung Student" beantragen. Wenn Sie bereits in Österreich leben und einen gültigen Aufenthaltstitel haben, brauchen Sie eventuell keine "Aufenthaltsbewilligung Student", um zu studieren.
Die Aufenthaltsbewilligung Student
Sie können die “Aufenthaltsbewilligung Student” beantragen. Die Website der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) bietet Ihnen alle Informationen zu diesem Aufenthaltstitel, beispielsweise wo Sie ihn beantragen, welche Dokumente Sie benötigen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Regeln für Ihre Familie gelten, und viel mehr.
In diesen Fällen dürfen Sie in Österreich auch ohne die "Aufenthaltsbewilligung Student" studieren:
Inhaber:in bestimmter Aufenthaltstitel
Familienangehörige eines/einer EU/EWR Bürger:in oder eines/einer Schweizer Staatsangehörigen
Lebenspartner eines/einer EU/EWR Bürger:in oder eines/einer Schweizer:in
Familienangehöriger eines/einer Österreicher:in
Familienangehörige von Inhaber:innen gewisser österreichischer Aufenthaltstitel
Inhaber:in einer gültigen Aufenthaltsbewilligung für Student:innen eines anderen EU Mitgliedsstaates
In den angeführten Fällen müssen Sie KEINE "Aufenthaltsbewilligung Student" beantragen, da Sie einen anderen österreichischen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen erlaubt, zu studieren.