Als Drittstaatsangehörige in Österreich studieren

Drittstaatsangehörige Studierende, die zum ersten Mal nach Österreich einwandern, müssen dafür eine "Aufenthaltsbewilligung Student" beantragen. Wenn Sie bereits in Österreich leben und einen gültigen Aufenthaltstitel haben, brauchen Sie eventuell keine "Aufenthaltsbewilligung Student", um zu studieren.

Die Aufenthaltsbewilligung Student

Sie können die “Aufenthaltsbewilligung Student” beantragen. Die Website des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) bietet Ihnen alle Informationen zu diesem Aufenthaltstitel, beispielsweise wo Sie ihn beantragen, welche Dokumente Sie benötigen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Regeln für Ihre Familie gelten, und viel mehr.

In diesen Fällen dürfen Sie in Österreich auch ohne die "Aufenthaltsbewilligung Student" studieren:

Inhaber:in bestimmter Aufenthaltstitel

Familienangehörige eines/einer EU/EWR Bürger:in oder eines/einer Schweizer Staatsangehörigen

Lebenspartner eines/einer EU/EWR Bürger:in oder eines/einer Schweizer:in

Familienangehöriger eines/einer Österreicher:in

Familienangehörige von Inhaber:innen gewisser österreichischer Aufenthaltstitel

Inhaber:in einer gültigen Aufenthaltsbewilligung für Student:innen eines anderen EU Mitgliedsstaates

In den angeführten Fällen müssen Sie KEINE "Aufenthaltsbewilligung Student" beantragen, da Sie einen anderen österreichischen Aufenthaltstitel haben, der Ihnen erlaubt, zu studieren.

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