Einwanderung von drittstaatsangehörigen Familien

Sind Sie eine drittstaatsangehörige Fachkraft, leben in Österreich und möchten Ihre Familie nachholen? Oder wollen Sie zu Ihrer Familie nach Österreich ziehen? Oder wollen Sie gemeinsam als Familie nach Österreich einwandern? Wir unterstützen Sie gerne in jedem der Szenarien!

Wer gilt als Familienmitglied?

Österreich bietet nicht nur internationalen Fachkräften attraktive Aufenthaltstitel, sondern auch ihren Familienmitgliedern. Grundsätzlich gelten nur diese Menschen als Familienmitglieder:

  • Ehefrauen / Ehemänner
  • Eingetragene Partnerinnen und Partner
  • Kinder unter 18 Jahren

Sollten Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, eines EWR-Landes oder der Schweiz haben, gelten auch Kinder bis 21 Jahre als Kinder, die Aufenthaltstitel als Ihre Familienmitglieder erhalten können.

Welcher Aufenthaltstitel ist für welche Familienglieder sinnvoll?

Welchen genauen Aufenthaltstitel Familienmitglieder bekommen, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Besteht eine enge Verbindung mit der Europäischen Union, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum?
  • Welchen Aufenthaltstitel hat die Fachkraft in der Familie?
  • Wie lange lebt die Fachkraft in der Familie schon in Österreich?
  • Welche familiären Beziehungen treffen zu?

Warum ist der Immigration Guide Austria hilfreich?

Dieser Guide legt klar dar,

  • welchen Aufenthaltstitel Familienangehörige beantragen können
  • wie lang diese Aufenthaltstitel gültig sein werden
  • ob man mit diesen Aufenthaltstiteln arbeiten kann
  • ob und wie man diese Aufenthaltstitel verlängern kann
  • welche Deutschkenntnisse man für diese Aufenthaltstitel braucht

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