Der Antrag wird bearbeitet
Haben Sie oder Ihre Familie eine "Anmeldebescheinigung" beantragt? Toll! EU, Schweizer und EWR Staatsangehörige können ohne Weiteres nach Österreich einwandern und anfangen zu arbeiten, ohne auf die Anmeldebescheinigung zu warten. Die folgenden Schritte (mit Ausnahme der Registrierung) treffen in diesem Sinne nicht zu.
Bearbeitungszeit
Nachdem ein Antrag eingereicht wird, brauchen die Behörden in der Regel einige Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie nach acht Wochen noch nichts von der Behörde gehört haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns!
Achtung: Die Bearbeitung von Anträgen auf einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger, Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung - Angehöriger kann bis zu sechs Monate dauern. Wenn Sie einen Antrag auf einen dieser Aufenthaltstitel gestellt haben und nach fünf Monaten keine Antwort erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Unterlagennachforderung
Haben Sie einen Antrag gestellt und die Behörde hat Sie nun wegen zusätzlicher Dokumente und/oder Informationen kontaktiert? Wenn Sie Fragen zu solchen Unterlagennachforderungen vonseiten österreichischer Behörden haben, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen helfen können.
Änderung Ihrer Situation
Hat sich etwas in Ihrer Lebenssituation geändernt, das Ihr Verfahren beeinflussen könnte? In den meisten Fällen müssen Sie die österreichischen Behörden über wichtige Änderungen informieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns!
Entscheidung
Negativer Bescheid
Haben Sie die Nachricht bekommen, dass Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel abgelehnt wird/wurde? Sind Sie sich nicht sicher, warum das passiert ist? Brauchen Sie Hilfe bei der Entscheidung, wie Sie jetzt fortfahren sollen? Wollen Sie einen anderen Aufenthaltstitel beantragen?
Wir unterstützen Sie gerne!
Sie sind unsicher, ab wann Sie genau in Österreich arbeiten dürfen? Haben Sie Fragen zu weiteren Optionen? Wir beraten Sie gerne, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt! Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Aufenthaltstitelverfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt entlang des Weges. Da wir einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenfrei.
Positive Entscheidung
Haben Sie eine positive Mitteilung zu Ihrem Antrag auf einen Aufenthaltstitel erhalten? Das freut uns! Sie können sich jetzt auf die letzten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Aufenthaltstitel und zu Ihrer Ankunft in Österreich vorbereiten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Übersiedlung und dem Leben in Österreich haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei unseren ABA Relocation Services.
Visum zur Einwanderung nach Österreich
Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Österreich benötigen und eine Einladung der österreichischen Botschaft oder des österreichischen Konsulats zur Beantragung eines Visum D erhalten haben, müssen Sie dieses Visum D innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung beantragen. Wenn Sie kein Visum benötigen, können Sie die folgenden Informationen überspringen.
Dokumente für die Beantragung des Visum D
- Antragsformular
Visum D Antragsformular - Zwei EU Passfotos (nicht älter als 6 Monate, mit Rechnung)
- Reisekrankenversicherung (gültig für den Schengenraum, Deckungssumme mind. € 30.000)
- Flug-/Reisereservierung
Das geplante Flug-/Abreisedatum ist das Datum, an dem die Gültigkeit Ihres Visum D beginnt.
Erst nachdem das Visum D in Ihren Pass gedruckt worden ist, können Sie nach Österreich einreisen, um innerhalb von 6 Monaten nach Kontaktaufnahme durch die Botschaft oder das Konsulat Ihren Aufenthaltstitel in Österreich abzuholen.
Gehen Sie zum nächsten Schritt, um mehr über die Abholung Ihres Aufenthaltstitels zu erfahren!