Sie könnten infrage kommen für eine nochmalige 
 Niederlassungsbewilligung
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Die Niederlassungsbewilligung hat in der Regel eine Gültigkeit von 1 Jahr und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Nach diesen 2 Jahren können Sie eine Niederlassungsbewilligung mit einer Gültigkeit von 3 Jahren beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Mit einer Niederlassungsbewilligung können Sie nur als selbstständige Person arbeiten. Sie können nicht angestellt in einem Unternehmen in Österreich beschäftigt werden.