Meinen Aufenthaltstitel verlängern
Dokumente für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Unabhängig davon, welchen Aufenthaltstitel Sie verlängern möchten, werden Sie immer folgende Unterlagen benötigen:
- Antragsformular
Sie müssen das passende Antragsformular ausfüllen und unterschreiben. Bitte kreuzen Sie im Formular "Verlängerung" an. - Reisepass
Ihr Aufenthaltstitel (ausgenommen "Daueraufenthalt EU") wird nur dann für die maximale Gültigkeitsdauer ausgestellt, wenn auch Ihr Reisepass noch so lange gültig ist. - 1 Passfoto gemäß EU Standard
nicht älter als 6 Monate (idealerweise mit Rechnung) - Nachweis der Unterkunft
z.B. Mietvertrag, Mietzahlungen der letzten 3 Monate - Nachweis einer Versicherung
z.B. Kopie der eCard - Nachweis finanzieller Mittel
z.B. Lohnzettel, privates Vermögen - Nachweis über die Höhe der Familienbeihilfe
ausgestellt durch das zuständige Finanzamt, falls Sie Kinder haben und Familienbeihilfe beziehen
Sie können diese Bestätigung hier herunterladen. - KSV Auszug für volljährige Antragsteller:innen
- Die zuständige Aufenthaltsbehörde kann dieses Dokument verlangen, welches darlegt, ob Sie und/oder Ihr Ehemann/ Ihre Ehefrau/ Ihr:e eingetragene:r Partner:in aktuell Kredite in Österreich haben. Wenn ja, wird die Aufenthaltsbehörde Nachweise über die regelmäßigen Zahlungen der Kreditraten verlangen.
- Sie können diesen Auszug hier online anfordern.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Ihr Verlägerungsantrag kann nur dann von den Behörden bewilligt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wann können Sie einen Verlängerungsantrag einreichen?
- Stellen Sie sicher, dass Sie den Verlängerungsantrag immer rechtzeitig einbringen, das bedeutet vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltsttitels!
Sie können einen Verlängerungsantrag frühestens drei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels einreichen.
Sollten Sie es verabsäumen, Ihren Verlängerungsantrag rechtzeitig einzureichen, also vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels, wird dieser von der Aufenthaltsbehörde als Erstantrag eingestuft und bearbeitet. Das bedeutet, dass Sie den gleichen Prozess erneut durchlaufen müssen, den Sie bereits bei der Ersteinwanderung nach Österreich durchlaufen haben.
Im schlimmsten Fall müssen Sie das Land verlassen und die Bewilligung Ihres Antrags im Ausland abwarten!
Wie und wo wird ein Verlängerungsantrag eingereicht?
- Der Antrag muss persönlich bei der Aufenthaltsbehörde eingereicht werden, die für Ihren gemeldeten Wohnsitz in Österreich zuständig ist.
- Für Anträge in Wien schauen Sie bitte vorab nach, welche Außenstelle der MA35 für den Bezirk verantwortlich ist, in dem Sie wohnen.
- Alle Antragsteller:innen, die älter sind als 6 Jahre, müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
- Bitte rechnen Sie mit Gebühren zwischen 160 € und 250 €.
In den meisten Fällen müssen Sie die Gebühren für die Antragstellung gleich und vor Ort bezahlen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Zahlung mit Kredit- oder Bankomatkarte nicht immer möglich ist.
Einige Aufenthaltsbehörden verschicken die Zahlungsanweisung per Post zusammen mit der offiziellen Bestätigung über die Bewilligung Ihres Antrags. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass der angewiesene Betrag mindestens fünf Werktage vor der Abholung des verlängerten Aufenthaltstitels überwiesen wird. - Sollte die zuständige Aufenthaltsbehörde zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, können diese in der Regel per Email an die Behörde übermittelt werden. Geben Sie in diesem Fall bitte immer die jeweilige Referenznummer oder Geschäftszahl an!
Deutschzeugnisse oder Integrationszertifikate des ÖIF müssen immer im Original vorgelegt werden. Das können Sie entweder bei der persönlichen Antragstellung machen oder, falls das jeweilige Zertifikat erst im Laufe des Prozesses verfügbar ist, reichen Sie das Zertifikat per Email nach und legen das Original bei der Abholung des Aufenthaltstitels vor.
Sie haben Ihren verlängerten Aufenthaltstitel noch nicht erhalten und Ihr aktueller Aufenthaltstitel ist schon abgelaufen?
Kein Grund zur Sorge! Wenn Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig eingereicht haben (also vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels), können Sie sich weiterhin legal in Österreich aufhalten und auch weiterhin arbeiten.
Sollten Sie ins Ausland reisen müssen, können Sie eine sogenannte Notvignette beantragen. Diese wird direkt in Ihren Reisepass geklebt, bestätigt die rechtzeitige Einreichung des Verlängerungsantrags und erlaubt Ihnen (wie ein Schengenvisum) sich im Schengenraum in einem Zeitraum von 90 Tagen zu bewegen.
Haben Sie Fragen, die nicht beantwortet wurden?
Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungs- und Verlängerungsprozess. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.