Neugeborene
Sie können den Antrag Ihres Neugeborenen innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt direkt in der für Sie zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen. Die Art des zukünftigen Aufenthaltstitels Ihres Kindes hängt von Ihrem eigenen Aufenthaltstitel ab.
Reichen Sie den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Ihr Baby unbedingt innerhalb der ersten sechs Lebensmonate ein! Dies ist sehr wichtig, zumal eine spätere Antragstellung komplizierter werden könnte.
Dokumente
Wenn Ihr Kind in Österreich geboren wurde, benötigen Sie die österreichische Geburtsurkunde für die Antragstellung.
Sollte Ihr Kind im Ausland geboren worden sein, so müsste die Geburtsurkunde unter Umständen beglaubigt und/oder von einer/einem gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
Ihr Kind benötigt noch keinen Reisepass für die Beantragung des ersten Aufenthaltstitels!
Es verhält sich jedoch anders, wenn Ihr Kind EU/EWR/Schweizer Bürger:in ist - oder Sie selbst oder der andere Elternteil EU/EWR/Schweizer Bürger:in sind - und Sie für Ihr Kind eine Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltskarte beantragen. In diesem Fall ist neben der Geburtsurkunde ein Reisepass oder Personalausweis des Kindes erforderlich und muss jeweils Original und Kopie vorgelegt werden.
In jedem Fall ist es erforderlich, sämtliche Dokumente vorzulegen, die bestätigen, dass
- Ihre Familie in Österreich lebt
(z.B. Mietvertrag, Nachweis über regelmäßige Mietzahlungen, Meldebestätigung) - Ihre Familie versichert ist
(z.B. Kopie der e-cards) - Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um für Ihre Familie zu sorgen
(z.B. letzte drei Lohnzettel)