Einwanderung von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern von EU/EWR/Schweizer Bürger:innen

Familienmitglieder von in Österreich lebenden EU/EWR/Schweizer Bürger:innen haben dank des sogenannten "Freien Personenverkehrs" privilegierten Status, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit(en).

Für Familienmitglieder von Personen folgender Staatsangehörigkeiten 

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Schweiz
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

gelten bei der Einwanderung nach Österreich spezielle Bestimmungen. Je nach Art des Verwandtschaftsgrades und der Staatsbürgerschaft(en), kommen unterschiedlichen Einwanderungsmöglichkeiten infrage.

Sie sind Österreicher:in und möchten mit Ihrer Familie in Österreich leben?

Spezielle Bestimmungen gelten für Drittstaatsangehörige, welche zur Kernfamilie von Österreicher:innen zählen:

  • Drittstaatsangehörige Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen oder minderjährige Kinder von Österreicher:innen können den sogenannten "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" beantragen.
  • Unverheiratete drittstaatsangehörige Partner:innen von Österreicher:innen können die sogenannte "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" beantragen.
  • Wenn Sie als zusammenführende:r Österreicher:in länger als oder seit mehr als drei Monate(n) rechtmäßig in einem anderen Mitgliedsstaat der EU leben/gelebt haben (bevor Sie mit Ihrer Familie nach Österreich zurückziehen/zurückgezogen sind, ggf. auch nachdem Sie zwischenzeitlich gemeinsam in einem Drittstaat gelebt haben und nun nach Österreich ziehen möchten), sind Sie EU Bürger:in im Sinne des Aufenthaltsrechts und Ihren nahen Familienangehörigen stehen begünstigte Einwanderungsoptionen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie nachstehend. Zögern Sie bitte nicht, hier Näheres zur Situation Ihres jeweiligen Familienmitgliedes zu erfahren.

Familienmitglieder, welche selbst EU/EWR/Schweizer Bürger:innen sind

Immigrieren Sie nach Österreich als Familie? Sind alle Familienmitglieder EU/EWR oder Schweizer Bürger:innen? In diesem Fall können alle Familienmitgieder ohne Erfüllung etwaiger Einwanderungserfordernissen nach Österreich immigrieren. Alerdings ist gewissen Registrierungspflichten nachzukommen.

Familienangehörige, die Drittstaatsangehörige sind

Immigrieren Sie als Familie nach Österreich? Sind Drittstaatsangehörige (d.h. keine EU/EWR/Schweizer Bürger:innen) unter Ihren Familienmitgliedern? Diese benötigen ggf. ein Visum, um nach Österreich einzureisen. Zusätzlich, je nach Grad der familiären Beziehung, ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich, damit sich Ihre Familienmitlglieder rechtmäßig länger als sechs Monate in Österreich aufhalten zu können. 

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