Der Antrag wird bearbeitet

Haben Sie Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel als Familienmitglied gestellt und warten nun auf die Rückmeldung der österreichischen Behörden? Erfahren Sie mehr über die Bearbeitung Ihres Antrags und Ihre nächsten Schritte im Einwanderungsprozess nach Österreich.

Bearbeitungszeit

Nachdem ein Antrag eingereicht wird, brauchen die Behörden in der Regel einige Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie nach sechs Wochen noch nichts von der Behörde gehört haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns!

Unterlagennachforderung

Haben Sie einen Antrag gestellt und die Behörde hat Sie nun wegen zusätzlicher Dokumente und/oder Informationen kontaktiert? Wenn Sie Fragen zu solchen Unterlagennachforderungen vonseiten österreichischer Behörden haben, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen helfen können.

Änderung Ihrer Situation

Hat sich etwas in Ihrer Lebenssituation geändert, das Ihr Verfahren beeinflussen könnte? In den meisten Fällen müssen Sie die österreichischen Behörden über wichtige Änderungen informieren. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Entscheidung

Negativer Bescheid

Haben Sie die Nachricht bekommen, dass Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel abgelehnt wird/wurde? Sind Sie sich nicht sicher, warum das passiert ist? Brauchen Sie Hilfe bei der Entscheidung, wie Sie jetzt fortfahren sollen? Wollen Sie einen anderen Aufenthaltstitel beantragen? Bitte kontaktieren Sie uns umgehend!

Positive Entscheidung

Haben Sie eine positive Mitteilung zu Ihrem Antrag auf einen Aufenthaltstitel erhalten? Das freut uns! Sie können sich jetzt auf die letzten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Aufenthaltstitel und zu Ihrer Ankunft in Österreich vorbereiten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Übersiedlung und dem Leben in Österreich haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei unseren ABA Relocation Services.

Visum zur Einwanderung nach Österreich

Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Österreich benötigen und eine Einladung der österreichischen Botschaft oder des österreichischen Konsulats zur Beantragung eines Visum D erhalten haben, müssen Sie dieses Visum D innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung beantragen. Wenn Sie kein Visum benötigen, können Sie die folgenden Informationen überspringen.

Dokumente für die Beantragung des Visum D

  • Antragsformular
    Visum D Antragsformular
  • Zwei Passfotos im EU-Format (nicht älter als 6 Monate, mit Rechnung oder Aufdruck des Datums)        
  • Reisekrankenversicherung (gültig für den Schengenraum, Deckungssumme mind. € 30.000) 
  • Flug-/Reisereservierung
    Das geplante Flug-/Abreisedatum ist das Datum, an dem die Gültigkeit Ihres Visum D beginnt.

Erst nachdem das Visum D in Ihren Pass gedruckt worden ist, können Sie nach Österreich einreisen, um innerhalb von 6 Monaten nach Kontaktaufnahme durch die Botschaft oder das Konsulat Ihren Aufenthaltstitel in Österreich abzuholen.

Gehen Sie zum nächsten Schritt, um mehr über die Abholung Ihres Aufenthaltstitels zu erfahren!

Umzug nach Österreich

Sie möchten wissen, wie die Krankenversicherung in Österreich funktioniert? Sie möchten sich über das österreichische Schulsystem informieren? Unser eigener ABA Relocation Service informiert Sie gerne über das Leben in Österreich! 

ABA Relocation Service