Studieren in Österreich als EU/EWR Bürger:in /Schweizer Staatsbürger:in
Wo haben sie die Schule abgeschlossen?
Grundsätzlich gilt, dass EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger wie auch Schweizer Staatsangehörige ohne Weiteres nach Österreich einreisen dürfen. Das ist unabhängig davon, wo Sie Ihren Schulabschluss erworben haben.
Nichtsdestotrotz ist es relevant, wo Sie die Schule besucht bzw. den Schulabschluss erworben haben:
- Schulabschlüsse aus der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum sind der österreichischen Matura gleichgestellt.
- Wenn Sie Ihren Schulabschluss in einem anderen Land gemacht haben, kann es sein, dass Sie zusätzliche Dokumente vorlegen müssen, um in Österreich studieren zu dürfen.
Bitte klären Sie diese Voraussetzungen direkt mit Ihrer Hochschule in Österreich ab.
Checkliste für Ihre ersten Wochen in Österreich
-
Wohnsitzmeldung innerhalb der ersten drei Tage
Sie müssen innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Österreich beim zuständigen Meldeamt Ihren Wohnsitz melden. Das Meldeamt wird Ihnen einen Meldezettel ausstellen, den Sie für diverse administrative Belange in Österreich brauchen werden.
-
Anmeldebescheinigung innerhalb der ersten vier Monate
Als EU/EWR-Bürger:in/Schweizer Staatsbürger:in müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Ihrer Ankunft in Österreich die Anmeldebescheinigung beantragen.
Dokumente für die Anmeldebescheinigung
Diese Dokumente müssen Sie zur Behörde mitbringen, um eine Anmeldebescheinigung zu bekommen:
- Antragsformular
Antragsformular - Gültiger Pass oder Personalausweis
- Meldezettel
als Nachweis des Wohnsitzes in Österreich - Nachweis, dass Sie in Österreich studieren
(Immatrikulationsbescheinigung, aktuelles Studienblatt, etc.) - Nachweis der ausreichenden Existenzmittel
(Lohnzettel, Kontoauszüge, etc.) - Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
(e-card, europäische Krankenversicherungskarte, etc.) - € 15
Zusätzliche Informationen zur Beantragung der Anmeldebescheinigung
Wenn Sie die Anmeldebescheinigung zu spät oder gar nicht beantragen, droht eine Geldstrafe.
Weitere Informationen zur Anmeldebescheinigung
- Wenn Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben, können Sie jederzeit auch einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ beantragen. Dieser hat Scheckkartenformat und kann als Identitätsausweis verwendet werden. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen. Der Ausweis ist fünf Jahre lang gültig.
- Nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich haben Sie das Recht auf Daueraufenthalt. Sie können bei der Aufenthaltsbehörde einen Antrag auf die Bescheinigung des Daueraufenthalts stellen. Sie müssen dafür nachweisen können, dass Sie tatsächlich mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt haben und krankenversichert waren.
Relocation nach Österreich
Sie wollen wissen, wo man als Student am besten wohnt? Planen Sie, mit Ihrer Familie nach Österreich zu übersiedeln und wollen sich über das Schulsystem informieren? ABA Relocation Services unterstützt Sie gerne mit allen Informationen, die Sie über das Leben in Österreich benötigen.