Studieren in Österreich als EU/EWR Bürger:in /Schweizer Staatsbürger:in

Als EU/EWR Bürger:in oder Schweizer Staatsbürger:in können Sie ohne Probleme nach Österreich einwandern!

Wo haben sie die Schule abgeschlossen?

Grundsätzlich gilt, dass EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger wie auch Schweizer Staatsangehörige ohne Weiteres nach Österreich einreisen dürfen. Das ist unabhängig davon, wo Sie Ihren Schulabschluss erworben haben.

Nichtsdestotrotz ist es relevant, wo Sie die Schule besucht bzw. den Schulabschluss erworben haben:

  • Schulabschlüsse aus der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum sind der österreichischen Matura gleichgestellt.
  • Wenn Sie Ihren Schulabschluss in einem anderen Land gemacht haben, kann es sein, dass Sie zusätzliche Dokumente vorlegen müssen, um in Österreich studieren zu dürfen.

Bitte klären Sie diese Voraussetzungen direkt mit Ihrer Hochschule in Österreich ab.

 

Checkliste für Ihre ersten Wochen in Österreich

  • Wohnsitzmeldung innerhalb der ersten drei Tage

    Sie müssen innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Österreich beim zuständigen Meldeamt Ihren Wohnsitz melden. Das Meldeamt wird Ihnen einen Meldezettel ausstellen, den Sie für diverse administrative Belange in Österreich brauchen werden.

  • Anmeldebescheinigung innerhalb der ersten vier Monate

    Als EU/EWR-Bürger:in/Schweizer Staatsbürger:in müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Ihrer Ankunft in Österreich die Anmeldebescheinigung beantragen.

Dokumente für die Anmeldebescheinigung

Diese Dokumente müssen Sie zur Behörde mitbringen, um eine Anmeldebescheinigung zu bekommen:

  • Antragsformular
    Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Meldezettel
    als Nachweis des Wohnsitzes in Österreich
  • Nachweis, dass Sie in Österreich studieren
    (Immatrikulationsbescheinigung, aktuelles Studienblatt, etc.)
  • Nachweis der ausreichenden Existenzmittel
    (Lohnzettel, Kontoauszüge, etc.)
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
    (e-card, europäische Krankenversicherungskarte, etc.)
  • € 15 

Zusätzliche Informationen zur Beantragung der Anmeldebescheinigung

Verifizierungen und Übersetzungen

Gültigkeitsdauer und Format

Wenn Sie die Anmeldebescheinigung zu spät oder gar nicht beantragen, droht eine Geldstrafe.

Weitere Informationen zur Anmeldebescheinigung

  • Wenn Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben, können Sie jederzeit auch einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ beantragen. Dieser hat Scheckkartenformat und kann als Identitätsausweis verwendet werden. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen. Der Ausweis ist fünf Jahre lang gültig.
  • Nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich haben Sie das Recht auf Daueraufenthalt. Sie können bei der Aufenthaltsbehörde einen Antrag auf die Bescheinigung des Daueraufenthalts stellen. Sie müssen dafür nachweisen können, dass Sie tatsächlich mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt haben und krankenversichert waren.

Relocation nach Österreich

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