Arbeiten und leben in Österreich als EU/EWR Bürger:in und Schweizer Staatsbürger:in
Anmeldebescheinigung
Die sogenannte Anmeldebescheinigung ist der Nachweis für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht, also dafür, dass sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger länger als drei Monate in Österreich aufhalten. Man muss die Anmeldebescheinigung innerhalb von vier Monaten nach der Einreise beantragen.
Den Antrag auf Anmeldebescheinigung muss man persönlich bei einer Aufenthaltsbehörde stellen, die vom Wohnort in Österreich abhängig ist.
In Wien ist die zuständige Behörde die Magistratsabteilung 35 (kurz: MA 35), Referat EWR. Hier kann man durch Eingabe der Postleitzahl herausfinden, welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist.
Checkliste für Ihre ersten Wochen in Österreich
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Wohnsitzmeldung innerhalb der ersten drei Tage
Sie müssen innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Österreich beim zuständigen Meldeamt Ihren Wohnsitz melden. Das Meldeamt wird Ihnen einen Meldezettel ausstellen, den Sie für diverse administrative Belange in Österreich brauchen werden.
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Anmeldebescheinigung innerhalb der ersten vier Monate
Als EU/EWR-Bürger:in/Schweizer Staatsbürger:in müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach Ihrer Ankunft in Österreich die Anmeldebescheinigung beantragen.
Dokumente für die Anmeldebescheinigung
Diese Dokumente muss man zur Behörde mitbringen, um eine Anmeldebescheinigung zu bekommen:
- Antragsformular
Antragsformular - Gültiger Pass oder Personalausweis
- Meldezettel
als Nachweis des Wohnsitzes in Österreich - Nachweis, warum man sich in Österreich aufhält
(Arbeitsvertrag, Gewerberegister-Auszug, Studienblatt, etc.) - Nachweis der ausreichenden Existenzmittel
(Lohnzettel, Kontoauszüge, etc.) - Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
(e-card, europäische Krankenversicherungskarte, Versicherungsdatenauszug, etc.) - Relevante Dokumente zum Familienstand
(Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde von Kindern, etc.)
Kosten: 15 Euro Gebühr
Zusätzliche Informationen zur Beantragung der Anmeldebescheinigung
Wenn Sie die Anmeldebescheinigung zu spät oder gar nicht beantragen, droht eine Geldstrafe.
Weitere Informationen zur Anmeldebescheinigung
- Wenn Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben, können Sie jederzeit auch einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ beantragen. Dieser hat Scheckkartenformat und kann als Identitätsausweis verwendet werden. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen. Der Ausweis ist fünf Jahre lang gültig.
- Nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich haben Sie das Recht auf Daueraufenthalt. Sie können optional bei der Aufenthaltsbehörde einen Antrag auf die Bescheinigung des Daueraufenthalts stellen. Sie müssen dafür nachweisen können, dass Sie tatsächlich mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt haben und krankenversichert waren.