Zweckänderung meines Aufenthaltstitels
Wann ist eine Zweckänderung empfehlenswert oder sogar verpflichtend?
Ablauf
Der Antrag auf eine Zweckänderung Ihres Aufenthaltstitels muss bei jener Aufenthaltsbehörde in Österreich eingebracht werden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen in jedem Fall vor:
- Reisepass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- e-card
oder anderer Nachweis der anerkannten Krankenversicherung - Antragsformular
ausgefüllt und unterschrieben - kreuzen Sie den neuen Aufenthaltstitel sowie “Zweckänderung” an. - 1 Passfoto gemäß EU Standard
nicht älter als 6 Monate (idealerweise mit Rechnung)
Je nachdem, welchen neuen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten, werden zusätzliche Unterlagen notwendig sein. Das könnten beispielsweise folgende sein:
- Qualifikationsnachweise
z.B. Universitätsdiplome, Dienstzeugnisse, etc. - Unterkunftsnachweis
z.B. Mietvertrag - Meldezettel
- Ihre letzten drei Lohnzettel
- Ihre letzten drei Mietzahlungen
z.B. auf Kontoauszügen - KSV Auszug für volljährige Antragsteller:innen
- Die zuständige Aufenthaltsbehörde kann dieses Dokument verlangen, welches darlegt, ob Sie und/oder Ihr Ehemann/ Ihre Ehefrau/ Ihr:e eingetragene:r Partner:in aktuell Kredite in Österreich haben. Wenn ja, wird die Aufenthaltsbehörde Nachweise über die regelmäßigen Zahlungen der Kreditraten verlangen.
- Sie können diesen Auszug hier online anfordern.
- Unterlagen Ihres zukünftigen Arbeitgebers
Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei jedem Schritt entlang des Weges – kostenfrei!
Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Aufenthaltstitel ändern müssen? Benötigen Sie weitere Informationen zum Verfahren? Unsere Expert:innen für Einwanderung und Aufenthalt beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um die Änderung Ihres Aufenthaltstitels. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.