
Der Antrag wird bearbeitet
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag unbedingt vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels!
Sie müssen Ihren Antrag persönlich (sofern nicht anders angegeben) bei der für Ihren österreichischen Wohnsitz zuständigen Aufenthaltsbehörde stellen.
Bearbeitung
Während verschiedene österreichische Behörden Ihren Antrag bearbeiten, können Sie, wenn möglich, letzte fehlende Unterlagen per E-Mail nachreichen. Die Aufenthaltsbehörde bewilligt dann idealerweise den Antrag.
Sofern Sie Ihren Verlängerungsantrag fristgerecht gestellt haben, ist Ihr Aufenthalt in Österreich während der Bearbeitung des Antrags weiterhin rechtmäßig. Sie können also weiter in Österreich leben und arbeiten!
Positive Entscheidung
Sie werden per Brief oder E-Mail über die positive Entscheidung Ihres Antrags und einen Termin für die Abholung Ihres neuen Aufenthaltstitels informiert. Sie werden auch darüber informiert, welche Unterlagen Sie zur Abholung bei den Behörden mitbringen müssen.
Abholung des Aufenthaltstitels
Anforderung zusätzlicher Informationen durch die Behörden
Falls eine der Behörden zusätzliche Unterlagen zur Beurteilung Ihres Antrags benötigt, erhalten Sie in den meisten Fällen Briefe. Es ist daher wichtig, dass Sie in den Wochen nach der Einreichung des Antrags Ihren Briefkasten kontrollieren! Falls Sie ein Schreiben erhalten, stellen Sie sicher, dass Sie die angeforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist übermitteln. In der Regel können Sie dies per E-Mail tun. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Übersendung zusätzlicher Unterlagen die auf dem Schreiben angegebene Referenznummer verwenden. So wird es für die Behörde einfacher, Ihren Antrag zu bearbeiten.
Sie haben Ihren verlängerten Aufenthaltstitel noch nicht erhalten, ihn aber rechtzeitig beantragt?
Wenn Sie Ihren Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig gestellt haben (also bevor Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel ablief), dürfen Sie rechtmäßig weiterhin in Österreich leben und arbeiten.
Sollten Sie aus dringenden Gründen verreisen müssen, während Sie noch auf den neuen Aufenthaltstitel warten, können Sie eine sogenannte "Notvignette" beantragen. Diese wird in Ihren Reisepass gestempelt und bestätigt, dass Sie Ihren Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt haben. Sie funktioniert wie ein Schengen-Visum und erlaubt Ihnen, sich für maximal 90 Tage im Schengen-Raum zu bewegen.
Haben Sie noch offene Fragen?
Unsere Expert:innen stehen mit Rat und Tat zur Verfügung - vor, während und nach Abschluss des Einwanderungs- bzw. Verlängerungsprozesses. Sehr gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren österreichischen Arbeitgeber bei allen erforderlichen Schritten. Da die ABA - WORK in AUSTRIA im Auftrag der Österreichischen Bundesregierung agiert, ist unser Service kostenfrei.