Sie könnten infrage kommen für eine 
 Daueraufenthaltskarte
Nach 5 ununterbrochenen Jahren, die Sie in Österreich gelebt (und gearbeitet) haben, können Sie für die Daueraufenthaltskarte infrage kommen.
Die Daueraufenthaltskarte...
- setzt 5 ununterbrochene Jahre des Aufenthalts in Österreich voraus.
- ist eine Dokumentation Ihres Rechts, als drittstaatsangehöriges Familienmitglied von EU/EWR/Schweizer Bürger:innen in Österreich zu leben und zu arbeiten.
- ist 10 Jahre lang gültig.