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Sie könnten infrage kommen für den

Daueraufenthalt EU

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Der Daueraufenthalt EU...

  • erfordert mindestens 5 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich.
  • erfordert unter anderem Deutschkenntnisse auf dem Sprachlevel B1.
  • erlaubt es Ihnen, angestellt oder selbstständig zu arbeiten und bindet Sie nicht an einen bestimmten Arbeitgeber.
  • gewährt Ihnen dauerhaften Aufenthalt in Österreich und ist 5 Jahre gültig.

Voraussetzungen für den Daueraufenthalt EU

Sie können den Daueraufenthalt EU beantragen, wenn Sie seit circa fünf oder mehr Jahren ununterbrochen in Österreich leben und zum Beispiel einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
  • “Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Blaue Karte
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher

Es gelten spezielle Regeln für Zeiten, die Sie in Österreich gelebt und in denen Sie eine "Aufenthaltsbewilligung" hatten. Nur 50 Prozent der Zeit, die Sie mit diesem Aufenthaltstitel in Österreich verbracht haben, wird Ihnen für den Daueraufenthalt EU angerechnet.

Es ist also zum Beispiel nicht ausreichend, wenn Sie seit zehn Jahren mit einer "Aufenthaltsbewilligung Student” in Österreich leben. Sie müssen, um für den Daueraufenthalt EU infrage zu kommen, eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karte oder eine der Niederlassungsbewilligung besessen haben.

Sie sind nicht verpflichtet, den Daueraufenthalt EU zu beantragen.
Wenn Sie beispielsweise nicht alle Dokumente rechtzeitig vorlegen können oder Sie die ÖIF-Integrationsprüfung B1 nicht geschafft haben, können Sie einfach den Aufenthaltstitel verlängern, den Sie aktuell haben. Den Daueraufenthalt EU können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt beantragen, wenn Sie alle notwendigen Dokumente vorlegen können.

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