Vorbereitung für die Beantragung des Aufenthaltstitel – Familienangehöriger
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Wie lange wird Ihr neuer Aufenthaltstitel gültig sein?
- Haben Sie aktuell Ihren ersten Aufenthaltstitel Familienangehöriger, der 1 Jahr gültig ist?
Ihr nächster Aufenthaltstitel wird erneut ein Aufenthaltstitel Familienangehöriger sein, der 1 Jahr gültig ist. - Haben Sie aktuell Ihren zweiten Aufenthaltstitel Familienangehöriger, der 1 Jahr gültig ist?
Ihr nächster Aufenthaltstitel wird ein Aufenthaltstitel Familienangehöriger sein, der 3 Jahre gültig ist.
Das ÖIF Integrationszertifikat A2 oder ein Äquivalent ist verpflichtend für den 3-jährigen Aufenthaltstitel Familienangehöriger vorzulegen!
Documents you need to prepare
- Antragsformular bitte wählen Sie die Option "(8) Aufenthaltstitel Familienangehöriger" und "Verlängerungsantrag"
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) - Reisepass, gültig für mindestens 1,5 (bei der ersten Verlängerung) bzw. 3,5 Jahre (bei der zweiten Verlängerung), mit Kopie
Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses gültig sein. - Ein Passfoto in EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Nachweis einer Unterkunft in Österreich
z.B. Meldebestätigung, Mietvertrag, letzte drei Mietzahlungen - Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
z.B. Kopie der e-card - Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
z.B. Kopien von regelmäßigem Einkommen, Kontoauszügen - Kopie der Bestätigung der Familienbeihilfe, falls zutreffend.
Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) auf Finanzonline herunterladen. - KSV-Auszug von Ihnen und Ihrer/-m (eingetragenen/-m) Ehe-Partner/in (falls zutreffend); nur erforderlich, wenn von der Behörde verlangt.
Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) online beantragen. -
ÖIF Integrationszertifikat A2 (nicht älter als zwei Jahre)
ODER Universitätsdiplom einer anerkannten Universität. Je nachdem, in welchem Land Ihr Diplom ausgestellt wurde, ist unter Umständen eine BeglaubigungBeglaubigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) erforderlich. Sofern das Diplom nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, muss die Verleihungsurkunde von einer oder einem beeideten Übersetzer:in übersetzt werden.
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel Familienangehöriger zum ersten Mal verlängern, benötigen Sie kein ÖIF Integrationszertifikat!