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Vorbereitung für die Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

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Ihre Dokumente

  • Antragsformular bitte wählen Sie die Option "(2) Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
    Antragsformular Rot-Weiß-Rot – Karte PlusAntragsformular Rot-Weiß-Rot – Karte Plus (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
  • Reisepass, gültig für mindestens 3,5 Jahre, mit Kopie
    Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses gültig sein.
  • Ein Passfoto in EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
  • Nachweis einer Unterkunft in Österreich
    z.B. Meldebestätigung, Mietvertrag, letzte drei Mietzahlungen
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
    z.B. Kopie der e-card
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
    z.B. Kopien von Lohnzetteln, Kontoauszügen
  • Kopie der Bestätigung der Familienbeihilfe, falls zutreffend.
    Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) auf Finanzonline herunterladen.
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses und eine Schulbesuchsbestätigung,
    wenn es sich um ein schulpflichtiges Kind handelt
  • KSV-Auszug von Ihnen und Ihrer/-m (eingetragenen/-m) Ehe-Partner/in (falls zutreffend); nur erforderlich, wenn von der Behörde verlangt.
    Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) online beantragen.
  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    • ÖIF Integrationszertifikat A2 sofern
      1. Sie aktuell eine Blaue Karte EU oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen und nach zweijährigem Aufenthalt in Österreich nun eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit dreijähriger Gültigkeit beantragen.
        ODER
      2. Sie aktuell eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit zweijähriger Gültigkeit besitzen und nun eine eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit dreijähriger Gültigkeitsdauer beantragen.

        Achtung!
        Diese Integrationsprüfung besteht aus zwei Teilen: einem Sprachtest auf A2-Niveau sowie einem "Werte- und Orientierungstest". Sie müssen beide Teile der Prüfung bestehen. Deutschkurse, Material zur Prüfungsvorbereitung, Prüfungstermine und weitere Informationen finden Sie auf der Website des ÖIFÖIF (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet).
    • KEINE Integrationsprüfung A2 ist erforderlich, wenn
      1. Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte mit zweijähriger Gültigkeit besitzen und nun eine eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit dreijähriger Gültigkeitsdauer beantragen.
      2. Sie Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen können oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben oder ein Universitätsstudium an einer anerkannten Hochschule im Ausland absolviert haben. Statt dem Integrations-Zertifikat A2 wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen Verifizierungen  (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder durch eine:n gerichtlich beeidete:n Übersetzer:in übersetzt ist.
      3. Sie bereits über ein A2- oder B1-Integrationszertifikat verfügen und dieses der Aufenthaltsbehörde schon in einem früheren Verfahren vorgelegt haben. 
      4. Sie ein Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben.
      5. Sie in Österreich maturiert haben und somit über die "allgemeine Universitätsreife" verfügen.
      6. es sich um eine Person unter 14 Jahre alt handelt. 
      7. es sich um eine Person zwischen 14 und 18 Jahre handelt, die in Österreich die Schule besucht und im letzten Zeugnis eine positive Schulnote im Fach Deutsch erhalten hat.

Bitte beachten Sie!
Für Verlängerungsprozesse dürfen Integrationszertifikate A2 nicht älter als zwei Jahre sein!

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