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Vorbereitung für die Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

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Sie besitzen derzeit einen der folgenden Aufenthaltstitel und werden bald zwei Jahre in Österreich leben?

  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte
  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte
  • Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
  • Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen

Sie könnten infrage kommen für eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, die 3 Jahre lang gültig ist. 

 

Ihre Dokumente 

  • Antragsformular (bitte wählen Sie die Option "(2) Rot-Weiß-Rot – Karte plus")
    AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
  • Reisepass, gültig für mindestens 3,5 Jahre, mit Kopie
    Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses gültig sein.
  • Ein Passfoto in EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
  • Nachweis einer Unterkunft in Österreich
    z.B. Meldebestätigung, Mietvertrag, letzte drei Mietzahlungen
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
    z.B. Kopie der e-card
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
    z.B. Kopien von Lohnzetteln, Kontoauszügen
  • Kopien Ihrer Lohnkonten der letzten zwei Jahre
    Bitte fragen Sie die Personalabteilung Ihres Unternehmens nach diesen Unterlagen!
  • Kopie der Bestätigung der Familienbeihilfe, falls zutreffend.
    Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) auf Finanzonline herunterladen.
  • KSV-Auszug von Ihnen und Ihrer/-m (eingetragenen/-m) Ehe-Partner/in (falls zutreffend); nur erforderlich, wenn von der Behörde verlangt.
    Sie können diese BestätigungBestätigung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) online beantragen.

Ihr Antrag wird sowohl von der Aufenthaltsbehörde als auch vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft. Das AMS muss sich anhand der Lohnabrechnungen vergewissern, dass Sie in den letzten 24 Monaten 21 Monate ununterbrochen beschäftigt waren. Nur dann kann Ihnen der freie Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gewährt werden.

Bitte beachten Sie
Sie waren in den letzten 24 Monaten oder sind derzeit in Elternkarenz? Diese Zeit der Abwesenheit gilt ebenfalls als Beschäftigung und wird daher bei der Berechnung der 21 Monate berücksichtigt.

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