Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus gibt Ihnen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also entweder selbstständig oder angestellt arbeiten und sind durch Ihren Aufenthaltstitel nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus gibt Ihnen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie können also entweder selbstständig oder angestellt arbeiten und sind durch Ihren Aufenthaltstitel nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus gibt Ihrer Familie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Ihre Familienmitglieder, die diesen Aufenthaltstitel haben, können also selbstständig oder angestellt arbeiten und sind dabei nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus gibt Ihrer Familie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Ihre Familienmitglieder, die diesen Aufenthaltstitel haben, können also selbstständig oder angestellt arbeiten und sind dabei nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus für Familien von Fachkräften...
- ist ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitsbewilligung zugleich.
- beinhaltet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Man kann sich damit also seinen Arbeitgeber aussuchen und/oder selbstständig arbeiten.
- ist bis zu zwei Jahre gültig.
- kann verlängert werden.
- kann Nachweise von Deutschkenntnissen erfordern.
Man kann eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen als Familie von einer Person mit...
- einer Rot-Weiß-Rot – Karte
- einer Blauen Karte
- einer "Niederlassungsbewilligung – Forscher"
- einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus, wenn die Person in der Vergangenheit eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karete oder eine Niederlassungsbewilligung – Forscher hatte
- einem "Daueraufenthalt EU", wenn die Person in der Vergangenheit eine Rot-Weiß-Rot – Karte, eine Blaue Karete oder eine Niederlassungsbewilligung – Forscher hatte
Wie lange ist die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus gültig?
Als Familienmitglied einer Person mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungsbewilligung Forscher, einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus oder eines Daueraufenthalt EU ist die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bis zu zwei Jahre gültig.
Nach zwei Jahren mit der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist die verlängerte Rot-Weiß-Rot – Karte Plus bis zu drei Jahre gültig.
In diesem Szenario gelten als Familienmitglieder nur:
- Ehefrauen bzw. Ehemänner
- Eingetragene Partner:innen
- Minderjährige Kinder
Alle anderen Familienangehörigen (z.B. Kinder, die schon über 18 sind) können diesen Aufenthaltstitel nicht bekommen. Sie müssen stattdessen nachweisen, dass sie ihren eigenen Aufenthaltszweck in Österreich haben, z.B. als Studierende oder Fachkräfte in Österreich.
Wo beantragt man die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus?
Abhängig von Faktoren wie Staatangehörigkeit(en) und aktuellem Wohnland müssen Familienangehörige ihren ersten Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus entweder bei der Österreichischen Botschaft bzw. beim Österreichischen Konsulat in ihrem Wohnland stellen oder bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich, die vom (zukünftigen) Wohnort in Österreich abhängt.
Wir unterstützen Sie gerne!
Sie sind unsicher, ab wann Sie genau in Österreich arbeiten dürfen? Haben Sie Fragen zu weiteren Optionen? Wir beraten Sie gerne, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt! Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Aufenthaltstitelverfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt entlang des Weges. Da wir einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenfrei.