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Die sogenannte Aufenthaltskarte dokumentiert Ihr aus EU-Gesetzen abgeleitetes Recht, in Österreich zu leben. Sie müssen Ihre Aufenthaltskarte innerhalb Ihrer ersten vier Monate in Österreich beantragen. Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig.

Ihre Familie könnte infrage kommen für eine

Aufenthaltskarte

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Die sogenannte Aufenthaltskarte dokumentiert das aus EU-Gesetzen abgeleitete Recht Ihrer Familie, mit Ihnen in Österreich zu leben. Ihre Familie muss die Aufenthaltskarte innerhalb der ersten vier Monate in Österreich beantragen. Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig.

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Die Aufenthaltskarte...

  • dokumentiert das Recht drittstaatsangehöriger Familienmitgliedern von EU/EWR oder Schweizer Bürger:innnen, in Österreich zu leben und zu arbeiten.
  • ist fünf Jahre gültig und kann dann in die sogenannte "Daueraufenthaltskarte" verlängert werden.
  • beinhaltet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
  • erfordert keine Nachweise etwaiger Deutschkenntnisse.

Wann gelten Österreicher:innen als EU-Bürger:innen?

Österreicher:innen können als EU-Bürger:innen gelten, wenn sie von ihrem sogennanten unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht haben. In anderen Worten müssen diese Österreicher:innen zum Beispiel nachweisen können, dass sie sich mindestens drei Monate durchgehend in einem anderen EU-Staat aufgehalten und dort gearbeitet haben. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von diesen Österreicher:innen könnten eine sogenannte "Aufenthaltskarte" beantragen.

Die Vorteile der "Aufenthaltskarte" gegenüber dem "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" sind, dass

  • drittstaatsangehörige Kinder bis zum 21. Geburtstag die Aufenthaltskarte bekommen können
  • man für die Aufenthaltskarte keinerlei Nachweis von Deutschkenntnissen benötigt
  • die Aufenthaltskarte für fünf Jahre gültig ist

Wo beantragt man die Aufenthaltskarte?

Der Antrag auf die Aufenthaltskarte muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab. Es kann notwendig sein, dass die Einreise nach Österreich nur mit einem Visum möglich ist. Finden Sie mehr dazu heraus!

Kann man mit einer Aufenthaltskarte in Österreich arbeiten?

Drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürger:innen, die in Österreich leben, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit der Aufenthaltskarte ist man also nicht an einen spezifischen Arbeitgeber gebunden.

Wenn man möchte, kann man sich eine zusätzliche Bestätigung des freien Arbeitsmarktzugangs vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausstellen lassen. Das ist bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch schon vor Erhalt der Aufenthaltskarte möglich!

Was macht man, nachdem man die "Aufenthaltskarte" beantragt hat?

Man darf sich (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) nach der Antragstellung in Österreich aufhalten, solange der Antrag auf die Aufenthaltskarte noch von der Aufenthaltsbehörde bearbeitet wird. Das ist möglich, solange alle Familienmitglieder die Voraussetzungen erfüllen, die dem EU-Recht entstammen.

Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig und wie kann sie verlängert werden?

Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig. Nach diesen fünf Jahren durchgehenden Aufenthalts in Österreich kann man die sogenannte Daueraufenthaltskarte bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. Man muss nachweisen können, dass man seit mindestens fünf Jahren in Österreich lebt und in diesen fünf Jahren durchgehend krankenversichert war.

Wir unterstützen Sie gerne!

Sie sind unsicher, ab wann Sie genau in Österreich arbeiten dürfen? Haben Sie Fragen zu weiteren Optionen? Wir beraten Sie gerne, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt! Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Aufenthaltstitelverfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt entlang des Weges. Da wir einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenfrei.

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