Anmeldebescheinigung
Ehefrauen/Ehemänner bzw. eingetragene Partner:innen von EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen, die in Österreich leben, können die sogenannte "Aufenthaltskarte" beantragen. Dieser attraktive Aufenthaltstitel ist für fünf Jahre gültig, gibt Ihnen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und erfordert keinen Nachweis von Deutschkenntnissen, weder für Ihre erste Einwanderung noch für die Verlängerung. In diesem Sinne kann die Aufenthaltskarte attraktiver als Ihr aktueller Aufenthaltstitel sein. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihren Aufenthaltstitel zu ändern; der Wechsel ist Ihre freie Entscheidung. Hier können Sie mehr über die Aufenthaltskarte Aufenthaltskarte (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)erfahren!
Die Anmeldebescheinigung...
- dokumentiert das Recht, als EU/EWR oder Schweizer Bürger:in in Österreich zu leben und zu arbeiten.
- kann nach fünf Jahren in die sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" verlängert werden.
- beinhaltet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
- erfordert keine Nachweise etwaiger Deutschkenntnisse.
Wo kann die Anmeldebescheinigung beantragt werden?
Der Antrag auf die Anmeldebescheinigung muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab.
Wie lange ist die Anmeldebescheinigung gültig und wie kann sie verlängert werden?
Die Anmeldebescheinigung hat kein Ablaufdatum an sich. Nach fünf Jahren mit der Anmeldebescheinigung kann man allerdings die sogenannte “Bescheinigung des Daueraufenthalts" bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. Man muss dafür unter anderem nachweisen können, dass man wirklich mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat.
Wir unterstützen Sie gerne!
Sie sind unsicher, ab wann Sie genau in Österreich arbeiten dürfen? Haben Sie Fragen zu weiteren Optionen? Wir beraten Sie gerne, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt! Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Aufenthaltstitelverfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt entlang des Weges. Da wir einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenfrei.