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Vorbereitung für die Beantragung der "Anmeldebescheinigung"

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Wann und wo muss man die "Anmeldebescheinigung" beantragen?

  • Der Antrag auf die Anmeldebescheinigung muss innerhalb von vier Monaten nach der Einreise nach Österreich gestellt werden. 
  • Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Behörde das ist, hängt vom österreichischen Wohnsitz ab.

Antragsformular

Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben werden.

AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

Notwendige Dokumente

Folgende Dokumente müssen der Aufenthaltsbehörde bei Beantragung der “Anmeldebescheinigung” vorgelegt werden:

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Meldezettel
    als Nachweis des österreichischen Wohnsitzes
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks in Österreich
    zum Beispiel: Arbeitsvertrag, Gewerberegisterauszug, Studienblatt
  • Nachweis der Existenzmittel, wenn nötig
    zum Beispiel Kontoauszüge
  • Nachweis der Krankenversicherung, wenn nötig
    zum Beispiel: e-card, Versicherungsdatenauszug, Europäische Krankenversicherungskarte
  • Relevante Familienstands-Dokumente, wenn nötig
    zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden für Kinder

Bitte beachten Sie:

  1. Persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.
  2. Die Anmeldebescheinigung hat kein Ablaufdatum.
  3. Die Anmeldebescheinigung ist ein wichtiges Dokument, zum Beispiel bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes oder anderer Unterstützungen.
  4. Die Anmeldebescheinigung hat nicht das Format einer Kreditkarte, eines Führerscheins oder eines Personalausweises, sondern ist ein Dokument im A4-Format.
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