Vorbereitung für die Beantragung des "Aufenthaltstitel Familienangehöriger"
Wo beantragt man den "Aufenthaltstitel Familienangehöriger"?
Abhängig von Faktoren wie Staatangehörigkeit(en) und aktuellem Wohnland können Familienangehörige ihren ersten Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus entweder bei der Österreichischen Botschaft bzw. beim Österreichischen Konsulat in ihrem Wohnland stellen oder bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich, die vom (zukünftigen) Wohnort in Österreich abhängt.
Antragsformular
Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte wählen Sie die Option "(8) Aufenthaltstitel – Familienangehöriger".
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Notwendige Dokumente
Um diesen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist eine Vielzahl an Dokumenten nötig:
- Pass, mind. 1,5 Jahre gültig
Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig sein. - Ein Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Antragsformular
- Geburtsurkunde, nur für Kinder
- Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Partnerschaft
- Passkopie des Österreichers bzw. der Österreicherin
- Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
Dieses Dokument weist nach, dass keine Vorstrafen im jeweiligen Land bestehen und wird für alle Familienangehörigen ab 14 Jahren benötigt.- {translate.from} {contryOfResidenceName}
- {translate.from} {nationalityName}
- Langfristiger Unterkunftsnachweis in Österreich
zum Beispiel Mietvertrag oder Grundbuchauszug - Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
In vielen Fällen können Familienmitglieder bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) mitversichert werden. - Deutsch-Zertifikat auf dem Level A1 für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren
ODER ein Universitätsdiplom einer anerkannten Universität, wenn vorhanden
- Bitte beachten Sie, dass Deutsch-Zertifikate in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie nicht älter als ein Jahr sind und von ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH oder Österreichischer Integrationsfonds ausgestellt wurden.
- Wenn Sie die Option des Universitäts-Diploms wählen, beachten Sie bitte nötige VerifizierungenVerifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) und lassen Sie die Verleihungsurkunde von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin bzw. einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden müssen. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.