Vorbereitung für die Beantragung der "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
Wo beantragt man die "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"?
Abhängig von Faktoren wie Staatsbürgerschaft und aktuellem Wohnland muss der Antrag auf die "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" entweder bei der entweder bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im aktuellen Wohnland gestellt werden oder kann auch direkt bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden, deren Zuständigkeit vom (zukünftigen) österreichischen Wohnort abhängt.
Antragsformular
Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte wählen Sie die Option "(6) Niederlassungsbewilligung – Angehöriger".
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Notwendige Dokumente
Um die "Niederlassungsbewilligung" zu bekommen, ist eine Vielzahl an Dokumenten nötig:
- Pass, mind. 1,5 Jahre gültig
Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig sein. - Ein Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Antragsformular
- Geburtsurkunde, nur für Kinder
- Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- {translate.from} {contryOfResidenceName}
- {translate.from} {nationalityName}
- Nachweis der Beziehung
zum Beispiel: Vergangene gemeinsame Mietverträge, Nachweise gemeinsamer Reisen, Nachweise gemeinsamer Kommunikation - Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit der österreichischen Person
- Passkopie der österreichischen Person
- Nachweis der Existenzmittel
zum Beispiel Kontoauszüge - Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
- Haftungserklärung
- Langfristiger Unterkunftsnachweis in Österreich
zum Beispiel Mietvertrag oder Grundbuchauszug - Deutsch-Zertifikat auf dem Level A1
ODER ein Universitätsdiplom einer anerkannten Universität, wenn vorhanden
- Bitte beachten Sie, dass Deutsch-Zertifikate in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie nicht älter als ein Jahr sind und von ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH oder Österreichischer Integrationsfonds ausgestellt wurden.
- Wenn Sie die Option des Universitäts-Diploms wählen, beachten Sie bitte nötige VerifizierungenVerifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) und lassen Sie die Verleihungsurkunde von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin bzw. einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden müssen. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.