Vorbereitung für die Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte Plus als Familie
Familienmitglieder können entweder gemeinsam mit der Fachkraft nach Österreich einwandern oder zeitversetzt. Der österreichische Arbeitgeber kann nicht nur den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU der Fachkraft in Österreich bei der Aufenthaltsbehörde stellen, sondern auch gleichzeitig die Anträge der Familienmitglieder auf Rot-Weiß-Rot – Karte Plus.
Wo beantragt man die erste Rot-Weiß-Rot – Karte Plus?
Abhängig von Faktoren wie Staatangehörigkeit(en) und aktuellem Wohnland müssen Familienangehörige ihren ersten Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus entweder bei der Österreichischen Botschaft bzw. beim Österreichischen Konsulat in ihrem Wohnland stellen oder bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich, die vom (zukünftigen) Wohnort in Österreich abhängt.
Antragsformular
Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte wählen Sie die Option "(2) Rot-Weiß-Rot – Karte plus".
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Notwendige Dokumente
Um diesen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist eine Vielzahl an Dokumenten nötig:
- Pass, mind. 1,5 bzw. 2,5 Jahre gültig
Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig sein. - Ein Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Antragsformular
- Geburtsurkunde, nur für Kinder
- Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Partnerschaft
- Passkopie der Fachkraft in der Familie
- Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
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- {translate.from} {nationalityName}
- Langfristiger Unterkunftsnachweis in Österreich
zum Beispiel Mietvertrag oder Grundbuchauszug - Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
In vielen Fällen können Familienmitglieder bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) mitversichert werden. - Deutsch-Zertifikat auf dem Level A1 für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren
ODER Ersatz, fallsvorhanden
- Bitte beachten Sie, dass Deutsch-Zertifikate in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie nicht älter als ein Jahr sind und von ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH oder Österreichischer Integrationsfonds ausgestellt wurden.
- Wer ein Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, Nachweis der allgemeinen Universitätsreife vorlegen kann oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen hat, benötigt kein Deutsch-Zertifikat A1. Stattdessen wird bei der Aufenthaltsbehörde der entsprechende Nachweis vorgelegt. Je nach Ausstellungsland kann es sein, dass Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)nötig sind. Wichtig ist, dass der Abschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung stammt und die Verleihungsurkunde des Diploms bzw. der Nachweis allgemeiner Universitätsreife oder Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde oder durch eine:n gerichtlich beeidete:n Übersetzer:in übersetzt ist. Dieser Nachweis gilt sowohl als Ersatz für das Deutsch-Zertifikat A1 vor Zuwanderung als auch für das Integrations-Zertifikat A2 (Modul 1 der Integrationsvereinbarung).
- Wenn die Fachkraft in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, Blaue Karte, Niederlassungsbewilligung – Forscher, eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus (wenn die Fachkraft zuvor eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, Blaue Karte oder Niederlassungsbewilligung – Forscher hatte), oder einen Daueraufenthalt EU (wenn die Fachkraft in Vergangenheit eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, oder Niederlassungsbewilligung – Forscher besaß) hat, ist KEIN Deutsch-Zertifikat oder etwaiger Ersatz nötig.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden müssen. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.