Vorbereitung für die Beantragung der "Aufenthaltskarte"
Wo beantragt man die Aufenthaltskarte?
Der Antrag auf die Aufenthaltskarte muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab. Es kann notwendig sein, dass die Einreise nach Österreich nur mit einem Visum möglich ist. Finden Sie mehr dazumehr dazu (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) heraus!
Antragsformular
Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben werden.
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Notwendige Dokumente
Um die "Aufenthaltskarte" zu bekommen, ist eine Vielzahl an Dokumenten nötig:
- Gültiger Pass
- Ein Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Antragsformular
- Geburtsurkunde, wenn nötig
Kinder von EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen weisen so ihre familiäre Beziehung nach. - Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Partnerschaft, wenn nötig
Ehe- bzw. eingetragene Partner:innen von EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen weisen so ihre familiäre Beziehung nach. - Meldezettel aller relevanter Familienmitglieder
- Anmeldebescheinigung der EU/EWR/Schweizer Person in der Familie
- Passkopie der EU/EWR/Schweizer Person in der Familie
- Nachweis der Krankenversicherung in Österrecih
In vielen Fällen können Familienmitglieder bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) mitversichert werden. - Nachweis der Existenzmittel, wenn nötig
zum Beispiel Kontoauszüge
Persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Verifizierungen Verifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.