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"Niederlassungsbewilligung"

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Der Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung" erlaubt es Drittstaatsangehörigen, die die Lebenspartner:innen von in Österreich lebenden EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen sind, in Österreich zu leben und ausschließlich selbstständig zu arbeiten.

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Die Niederlassungsbewilligung...

  • ist ein Jahr lang gültig und kann danach verlängert werden.
  • erlaubt ausschließlich selbstständige Arbeit.
  • kann Nachweise von Deutschkenntnissen erfordern.
  • erfordert jedenfalls Beziehungsnachweise.

Kann man mit einer "Niederlassungsbewilligung" arbeiten?

Man darf nur in einer selbstständigen Tätigkeit arbeiten. Man darf also nicht als Angestellte:r arbeiten.

Wo kann man die "Niederlassungsbewilligung" beantragen?

Abhängig von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit und dem aktuellen Wohnland muss der Antrag auf die "Niederlassungsbewilligung" entweder bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im aktuellen Wohnland gestellt werden oder kann auch direkt bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden, deren Zuständigkeit vom (zukünftigen) österreichischen Wohnort abhängt.

Lebenspartner:innen (unverheiratete:r Freund:in) von Staatsangehörigen der Europäischen Union, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums können die “Niederlassungsbewilligung” beantragen, die ausschließlich selbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich erlaubt. Österreicher:innen können als EU-Bürger:innen gelten, wenn sie ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht genutzt haben. Das bedeutet z.B., dass sie nachweislich mindestens drei Monate lang in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz gelebt und gearbeitet haben.

Achtung: Die "Niederlassungsbewilligung" ist nicht das gleiche wie die "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"!

Wir unterstützen Sie gerne!

Sie sind unsicher, ab wann Sie genau in Österreich arbeiten dürfen? Haben Sie Fragen zu weiteren Optionen? Wir beraten Sie gerne, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommt! Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Aufenthaltstitelverfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt entlang des Weges. Da wir einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenfrei.

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