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Dies sind die möglichen Aufenthaltstitel als

Künstler:in

Wenn Sie länger als sechs Monate als Künstler:in in Österreich arbeiten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Die Niederlassungsbewilligung – Künstler richtet sich insbesondere an hauptberuflich tätige Künstler:innen.

Wenn Sie länger als sechs Monate als Künstler:in in Österreich arbeiten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Die Niederlassungsbewilligung – Künstler richtet sich insbesondere an hauptberuflich tätige Künstler:innen.

Wann gelten Sie als Künstler:in?

Künstler:in sind Sie, wenn Sie eine Tätigkeit in einem Kunstzweig ausüben. Sie müssen dafür selbst schöpferisch (gestalterisch) tätig sein und diese Tätigkeit ausüben, aufgrund ihrer künstlerischen Befähigung ausüben. Eine künstlerische Befähigung haben Sie auf jeden Fall, wenn Sie ein künstlerisches Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert haben.

Beispiele für künstlerische Tätigkeiten

Wenn Sie als Kunsthandwerker:in nur die Entwürfe einer Künstlerin oder eines Künstlers handwerklich ausführen bzw. fertigen, nicht jedoch selbst die künstlerische Gestaltung bestimmen, gelten Sie nicht als Künstler:in. Wenn sie ein Kunstgewerbe ausüben, in dem zur Ausführung der Arbeiten handwerkliche Fertigkeiten und Fähigkeiten notwendig sind, benötigen Sie in der Regel eine Gewerbeberechtigung,

Als Restaurator:in können Sie als Künstler:in gelten, wenn Sie das Werk wegen seiner starken Beschädigung ergänzen oder wiederherstellen und sie dafür künstlerische Fähigkeiten benötigen.  In diesem Fall liegt eine künstlerische Verrichtung vor. Wenn an einem Kunstwerk lediglich Reinigungs- oder Konservierungsarbeiten ausgeführt werden, liegt in der Regel lediglich eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Formen der Erwerbstätigkeit ausländischer Künstler:innen in Österreich

Unselbstständige Künstler:innen

Selbstständige:r Künstler:in

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Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.

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