Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen
Drittstaatsangehörige, die in den letzten zwölf Monaten an einer österreichischen Hochschule ihren Abschluss gemacht haben, können die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studenabsolvent:innen erhalten.
Achtung!
Sie haben angegeben, dass Ihr Abschluss an einer österreichischen Universität länger als ein Jahr zurückliegt. Je nachdem, wie lange Ihr Abschluss zurückliegt, kommen Sie für diese spezielle Rot-Weiß-Rot-Karte in Frage oder nicht.
Unsere Expert:innen en für Einwanderung und Aufenthalt helfen Ihnen, die beste Option zu finden. Bitte kontaktieren Sie uns!
Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie beste Lösung zu finden, je nach Ihrer spezifischen Situation. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind unsere Services kostenlos.
Über diese Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen...
- ... ist gleichzeitig ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitsbewilligung.
- ... ist für bis zu zwei Jahre gültig und kann dann verlängert werden.
- ... ist an einen bestimmten Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren gebunden.
- ... ist an Drittstaatsangehörige gerichtet, die im letzten Jahr von einer österreichischen Hochschule ihr Studium abgeschlossen haben.
- ... wird nur gewährt, wenn das Gehalt dem geltenden österreichischen Kollektivvertrag entspricht.
- ... beinhaltet besonders attraktive Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Universitätslehrgang mit einer Dauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, da besondere Regeln für Sie gelten könnten.