Temporäre Anstellung von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Sie sind aus einem Drittstaat und möchten länger als sechs Monate in Österreich leben und arbeiten, planen jedoch keine dauerhafte Niederlassung?

Die für zeitlich begrenzte Aufenthalte gedachte "Aufenthaltsbewilligung" könnte der passende Aufenthaltstitel für Sie sein. Es gibt verschiedene Kategorien dieser Aufenthaltsbewilligung, diese sind vom Zweck Ihres Aufenthalts in Österreich abhängig.

Temporärer Aufenthalt als unternehmensinterner Transfer oder als entsendete:r Arbeitnehmer:in

Ihr aktueller Arbeitgeber möchte Sie für eine begrenzte Dauer nach Österreich schicken? In diesem Fall könnte eine der folgenden Bewilligungen passen:

"Aufenthaltsbewilligung ICT"

Diese Bewilligung bietet sich an, wenn Sie für ein multinationales Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe tätig sind und innerhalb dieses Unternehmens verschiedene Positionen als Trainee kennenlernen und/oder als Spezialist:in oder Führungskraft an unterschiedlichen Firmenstandorten arbeiten sollen. Hier finden Sie ausführliche Information zur "Aufenthaltsbewilligung ICT".

"Aufenthaltsbewilligung Mobile ICT"

Diese Bewilligung bietet sich an, wenn Sie aktuell eine "Aufenthaltsbewilligung - ICT" aus einem anderen EU Mitgliedsstaat haben und in Österreich für mehr als 90 Tage arbeiten sollen.

"Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter"

Sie benötigen eine "Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter", wenn sie länger als sechs Monate nach Österreich entsandt werden sollen. Bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten genügt ein spezielles Visum.
Grundsätzlich handelt es sich um eine Entsendung, wenn:

  • ein Arbeitgeber aus einem Drittstaat, der über keine österreichische Niederlassung verfügt, eine:n drittstaatsangehörige:n Arbeitnehmer:in zu einem österreichischen Vertragspartner entsendet, damit der/die Arbeitnehmer:in dort vertraglich vereinbarte Aufgaben erfüllt.
  • ein:e Angestellte:r einer internationalen Firmengruppe ins Hauptquartier dieser Firmengruppe nach Österreich entsandt wird, um dort ein Training oder eine interne Weiterbildung zu absolvieren.
  • eine Nachwuchsführungskraft im Rahmen einer unternehmensinternen Rotation zu einer österreichischen Tochtergesellschaft/ Niederlassung entsandt wird.

Bitte beachten Sie, dass man klar unterscheiden muss zwischen der Entsendung von Arbeitskräften und der Überlassung von Arbeitskräften!

Temporärer Aufenthalt als selbstständige Person

Die "Aufenthaltsbewilligung Selbstständige" ist eine interessante Option für Drittstaatsangehörige, die in Österreich selbstständig arbeiten, sich jedoch nicht dauerhaft niederlassen möchten. Bei der Beantragung dieser Bewilligung müssen Sie nachweisen, dass Sie sich gegenüber einem österreichischen Auftraggeber vertraglich verpflichtet haben, für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten klar definierte selbstständige Tätigkeiten auszuführen. However, you may not plan to stay in Austria for a period longer than the duration of this obligation.

Temporärer Aufenthalt wegen besonderer Arbeitstätigkeit

"Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit"

Eine Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist für Drittstaatsangehörige relevant, die eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben, die nicht in den Anwendungsbereich des österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes fällt (zum Beispiel die Tätigkeit als Au-pair, als Teilnehmerin/Teilnehmer an Austauschprogrammen, als Austauschlehrerin/Austauschlehrer oder als Sprachassistentin/Sprachassistenten).

 

"Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender"

Eine Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender bekommen Sie, wenn Sie bei einer überparteilichen und gemeinnützigen Organisation tätig werden, die selbst keine Erwerbszwecke verfolgt. Die konkrete Tätigkeit muss außerdem Ausbildungs- oder Fortbildungscharakter haben und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Die Aufenthaltsbewilligung Sozialdienstleistender wird für maximal zwölf Monate ausgestellt. Weder eine Verlängerung noch eine Zweckänderung sind grundsätzlich zulässig.

 

"Aufenthaltsbewilligung Freiwilliger"

Die Aufenthaltsbewilligung Freiwilliger wird für eine Tätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps erteilt. Für die Beantragung dieser Aufenthaltsbewilligung müssen Sie daher eine abgeschlossene Vereinbarung über die Ableistung des Freiwilligendienstes mit einer aufnehmenden Organisation vorlegen.

 

"Aufenthaltsbewilligung Forscher – Mobilität"

Die Aufenthaltsbewilligung Forscher – Mobilität richtet sich an Drittstaatsangehörige, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für Forscherinnen/Forscher in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und in einer Forschungsreinrichtung in Österreich tätig werden. Sie wird für die Dauer der in Österreich ausgeübten Forschungstätigkeit befristet, längstens aber mit der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels "Forscher" des anderen Mitgliedstaates. Sie kann bis zu einer gesamten Aufenthaltsdauer von zwei Jahren in Österreich verlängert werden. Danach kommt nur eine Zweckänderung, aber keine Verlängerung mehr in Frage.

Arbeiten als Projektspezialist:in für bis zu sechs Monate

Hierbei handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel, sondern um eine besondere Beschäftigungsbewilligung für Spezialist:innen, die in einem Projekt mit einer Dauer bis zu sechs Monaten arbeiten. Spezialist:innen werden per Gesetz als jemand definiert, der/die über unverzichtbare Fachkenntnisse für die Tätigkeitsbereiche, Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Einrichtung und über eine hohe Qualifikation für bestimmte Arbeiten oder Tätigkeiten mit spezifischen Fachkenntnissen einschließlich entsprechender Berufserfahrung verfügt. Spezialist:innen benötigen zusätzlich zur Beschäftigungsbewilligung ein Visum.

Haben Sie Fragen, die nicht beantwortet wurden?

Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.

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