Sie könnten infrage kommen für eine

"Aufenthaltsbewilligung – ICT"

Was ist ein "Unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer" (ICT)?

Sie arbeiten für ein multinationales Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe und sollen für begrenzte Zeit (maximal 3 Jahre) im gleichen Unternehmen oder der gleichen Unternehmensgruppe im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers in Österreich arbeiten?

Die "Aufenthaltsbewilligung - ICT" ist gedacht für drittstaatsangehörige

  • Führungskräfte,
  • Trainees, und
  • Spezialist:innen,

welche seit mindestens 9 Monaten (bzw. seit mindestens 6 Monaten bei Trainees) für ein multinationales Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe außerhalb der EU (d.h. in einem Drittstaat) arbeiten und welche für das gleiche Unternehmen oder die gleiche Unternehmensgruppe in Österreich arbeiten sollen. 

  • Eine Aufenthaltsbewilligung ICT ist immer nur für einen klar befristeten Zeitraum gedacht. Danach muss garantiert sein, dass die Fachkräfte in eine Niederlassung des Unternehmens/der Unternehmensgruppe in einem Drittstaat transferiert werden bzw. in das Heimatland zurückkehren können. Dies muss vertraglich festgehalten sein.
  • Häufig verbleibt die Gehaltsabrechnung („payroll“) der Fachkraft im Ausland. Es muss trotzdem darauf geachtet werden, dass alle lohn-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Dokumente, die Sie vorbereiten müssen

  • Antragsformular
    Antragsformular Aufenthaltsbewilligung – ICT
  • Reisepass
  • Passfoto nach EU-Kriterien (nicht älter als 6 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung
  • Nachweis der Krankenversicherung in Österreich 
    für die Zeit des Transfers
  • Nachweis der Unterkunft für die Zeit des Transfers
    für die Zeit des Transfers

Arbeitsrelevante Dokumente und Arbeitgeber-Dokumente

  • Arbeitsvertrag (beidseitig unterschrieben)
    inklusive Nachweis, dass Sie seit mindestens 9 Monaten (6 Monate bei Trainees) im Unternehmen/ in der Unternehmensgruppe arbeiten 
  • Aktueller Lebenslauf
  • Nachweis aller Qualifikationen
    inklusive Nachweis über Eigenschaft und Eignung als Führungskraft, Trainee oder Spezialist:in 
    z.B. Universitätsdiplome, Empfehlungsschreiben/ Referenzen
  • Vertrag über den unternehmensinternen Transfer
  • Arbeitgebererklärung
    Arbeitgebererklärung
  • Je nachdem, in welchem Land Sie leben, müssen Sie eine oder mehrere Strafregisterbescheinigungen vorzeigen. Hier können Sie nachschauen, welche Strafregisterbescheinigungen Sie besorgen müssen.
  • Persönliche Dokumente müssen eine spezielle Verifizierung haben, damit sie anerkannt werden. Das hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden. Hier können Sie nachschauen, welche Art von Verifizierung nötig ist.
  • Wenn Ihre persönlichen Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.

Ablauf des Verfahrens

Nachdem Sie und Ihr zukünftiger Arbeitgeber alle Dokumente gesammelt haben, muss der Antrag bei einer österreichischen Behörde gestellt werden. Dafür gibt es mehrere Optionen:

  1. Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag für Sie bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich. Das ist unabhängig von Ihrer Nationalität und dem Land, in dem Sie aktuell wohnen. Diese Option hat den Vorteil, dass Ihr Antrag gleich bei der Behörde gestellt wird, die den Antrag auch bearbeitet. Außerdem können Sie bei dieser Option bestimmte Dokumente per E-Mail nachreichen (beispielsweise Verifizierungen).
  2. Sie stellen den Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen. Wenn Sie diese Option wählen, muss Ihr Antrag vollständig sein; sie können in der Regel keine Dokumente per E-Mail nachreichen. Da Ihr Antrag erst von der Vertretungsbehörde per Post nach Österreich geschickt wird, dauert das Einwanderungsverfahren bei dieser Option meistens länger als bei Option 1.

Achtung!
Auch wenn Sie grundsätzlich visafrei nach Österreich einreisen dürfen (Link Visafreiheit), dürfen Sie Ihren Antrag auf Aufenthaltsbewilligung ICT nicht persönlich in Österreich stellen. Das darf ausschließlich Ihr Arbeitgeber.  

Bevor Sie oder Ihr Arbeitgeber den Antrag stellen, müssen Sie sich entschieden haben, wo Sie in Österreich leben möchten. Das ist wichtig, weil es in Österreich verschiedene Niederlassungen der Aufenthaltsbehörde gibt. Welche dieser Niederlassungen für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich ab. Wenn Sie sich einmal für einen Ort entschieden haben, ist eine Änderung kompliziert und nicht empfehlenswert. 

 

Sobald Sie oder Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag eingereicht haben, prüfen diesen verschiedene Behörden. Die Aufenthaltsbehörde kontrolliert, ob Sie alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel, ob Ihr Pass lange genug gültig ist oder ob alle Ihre Dokumente die richtigen Verifizierungen haben. Das AMS (Arbeitsmarktservice) prüft die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Die gesamte Prüfung dauert normalerweise mehrere Wochen, in denen Sie gegebenenfalls bestimmte Dokumente nachreichen können bzw. müssen. Im Idealfall wird Ihr Antrag nach diesem Prozedere bewilligt.    

Alle weiteren Schritte hängen davon ab, ob Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder nicht.

  • Sie dürfen visafrei nach Österreich einreisen? Sobald Sie Ihre Bewilligung erhalten haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) im Original vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt. Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!
  • Sie dürfen nicht visafrei nach Österreich einreisen? Dann erhalten Sie nach der Bewilligung von der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen, eine Einladung. In dieser Einladung werden Sie dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten drei Monate ein sogenanntes Visum D zu beantragen und innerhalb von sechs Monaten Ihre Aufenthaltsbewilligung ICT in Österreich abzuholen.

Um dieses Visum D zu bekommen, brauchen Sie:

  • Antragsformular
  • Pass mit Kopie
  • Einladung der Vertretungsbehörde
  • Bewilligung der Aufenthaltsbehörde
  • Reisekrankenversicherung (mindestens € 30.000 Deckungssumme)  
  • Flugreservierung

In der Regel dauert es ca. 2 Wochen, bis Sie das Visum D in Ihren Pass gestempelt bekommen. Während dieser Bearbeitungszeit bleibt Ihr Pass bei der Botschaft.

Sobald Sie das Visum D haben, können Sie nach Österreich kommen und bei der Aufenthaltsbehörde Ihre Fingerabdrücke abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente im Original (Pass, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, etc.) vorzeigen. Ihre Karte wird dann gedruckt.

Sobald Sie sie bekommen, dürfen Sie anfangen zu arbeiten!

Gültigkeit und Verlängerung

Wenn sowohl Ihr Vertrag über den unternehmensinternen Transfer als auch Ihr Pass mindestens 1 Jahr gültig sind, wird auch Ihre Aufenthaltsbewilligung ICT für 1 Jahr ausgestellt. Als Führungskraft oder Spezialist:in können Sie Ihre ICT-Karte verlängern, maximal dürfen Sie sich aber nur bis zu 3 Jahre insgesamt mit dieser in Österreich aufhalten und im österreichischen Unternehmen, zu dem Sie transferiert wurden, arbeiten. Als Trainee gilt dies hingegen für maximal 1 Jahr.

Die Aufenthaltsbewilligung ICT basiert auf einer EU-Richtlinie. Es wäre für eine Führungskraft oder eine(n) Spezialist:in somit auch möglich, eine Verlängerung  als "Unternehmensintern transferierte:r Arbeitnehmer:in" bis zur Maximaldauer von 3 Jahren (1 Jahr im Falle von Spezialistinnen/Spezialisten) in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erlangen.

Ob Führungskraft, Spezialist:in oder Trainee - mit einer in Österreich ausgestellten Aufenthaltsbewilligung ICT dürfen Sie sich visumsfrei während 90 innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengenraum aufhalten, nicht jedoch arbeiten.

All das gilt auch für Ihre Familie. Ihre direkten Familienmitglieder können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Familiengemeinschaft ICT" stellen.

Sollte auf Basis Ihrer österreichischen Aufenthaltsbewilligung ICT eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erwünscht sein (oder umgekehrt), wäre die Beantragung einer "mobile ICT" erforderlich. 

Achtung: Stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag unbedingt innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels!

Wollen Sie mit Ihrer Familie nach Österreich einwandern?

  • Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung ICT beantragen, können Ihre Familienangehörigen eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft erhalten. Ihre Familie kann den Antrag aber in der Regel erst stellen, wenn Ihr Antrag auf Aufenthaltsbewilligung ICT bereits eingereicht wurde und Ihr Antragsverfahren somit schon läuft.
  • Anders als Sie als Fachkraft muss Ihre Familie den Antrag persönlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) stellen. Ihr Arbeitgeber kann also nicht für Ihre Familie den Antrag in Österreich stellen. Die Anträge Ihrer Familie müssen unbedingt vollständig sein.
  • Familienmitglieder, die eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft haben, dürfen grundsätzlich selbstständig in Österreich arbeiten. Wenn Sie unselbstständig (also angestellt) in Österreich arbeiten möchten, müssen sie Ihrem Antrag auf Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft ein konkretes Jobangebot hinzufügen.

Entscheiden Sie und Ihr Arbeitgeber sich während Ihres Aufenthalts in Österreich dafür, dass Sie doch in Österreich angestellt werden sollen?

Sie können in diesem Fall einen Zweckänderungsantrag auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte oder eine Blaue Karte (Link) stellen. Ihre Familie kann Anträge auf sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karten Plus (Link) stellen. Mit diesen Aufenthaltstiteln können Sie sich in Österreich niederlassen – anders als mit der Aufenthaltsbewilligung ICT und der Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft.

Achtung: Stellen Sie den Zweckänderungsantrag unbedingt rechtzeitig, bevor Ihre Aufenthaltsbewilligung ICT abläuft. Sobald Ihre Aufenthaltsbewilligung ICT abgelaufen ist und nicht mehr verlängert werden kann, müssen Sie Österreich und die EU bzw. den Schengen-Raum verlassen. Das gilt auch, wenn Sie grundsätzlich visafrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Rechnen Sie beispielsweise bei einer Zweckänderung zu einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder einer Blauen Karte mit mindestens drei Monaten.

Haben Sie Fragen, die nicht beantwortet wurden?

Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.

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