Wenn sowohl Ihr Vertrag über den unternehmensinternen Transfer als auch Ihr Pass mindestens 1 Jahr gültig sind, wird auch Ihre Aufenthaltsbewilligung ICT für 1 Jahr ausgestellt. Als Führungskraft oder Spezialist:in können Sie Ihre ICT-Karte verlängern, maximal dürfen Sie sich aber nur bis zu 3 Jahre insgesamt mit dieser in Österreich aufhalten und im österreichischen Unternehmen, zu dem Sie transferiert wurden, arbeiten. Als Trainee gilt dies hingegen für maximal 1 Jahr.
Die Aufenthaltsbewilligung ICT basiert auf einer EU-Richtlinie. Es wäre für eine Führungskraft oder eine(n) Spezialist:in somit auch möglich, eine Verlängerung als "Unternehmensintern transferierte:r Arbeitnehmer:in" bis zur Maximaldauer von 3 Jahren (1 Jahr im Falle von Spezialistinnen/Spezialisten) in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erlangen.
Ob Führungskraft, Spezialist:in oder Trainee - mit einer in Österreich ausgestellten Aufenthaltsbewilligung ICT dürfen Sie sich visumsfrei während 90 innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengenraum aufhalten, nicht jedoch arbeiten.
All das gilt auch für Ihre Familie. Ihre direkten Familienmitglieder können einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Familiengemeinschaft ICT" stellen.
Sollte auf Basis Ihrer österreichischen Aufenthaltsbewilligung ICT eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erwünscht sein (oder umgekehrt), wäre die Beantragung einer "mobile ICT" erforderlich.
Achtung: Stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag unbedingt innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels!