Langfristige Aufenthaltstitel für selbstständige Fachkräfte
Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Unternehmen gründen wollen, haben zwei Möglichkeiten: die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte und die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen.
Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Unternehmen gründen wollen, haben zwei Möglichkeiten: die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbstständige Schlüsselkräfte und die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für selbstständige Personen
Mehr Information zu den Voraussetzungen
Wechsel von der unselbstständigen in die selbständige Tätigkeit?
Wenn Sie vorerst unselbstständig tätig sein wollen und erst in Zukunft den Schritt in die Selbstständigkeit überlegen, ist das auch eine attraktive Option. Sie können nämlich, wenn Sie im Besitz einer Rot-Weiß-Rot – Karte sind, nach zwei Jahren auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus umsteigen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ermöglicht Ihnen dann auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
Vorübergehender Aufenthalt als selbstständige Person
Sie möchten zwar länger als sechs Monate in Österreich selbstständig arbeiten, aber nicht dauerhaft in Österreich bleiben? Dann können Sie unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltsbewilligung Selbstständige erhalten. Selbstständig ist eine Person in der Regel, wenn sie maßgebliche Anteile an dem Unternehmen hat und unternehmensstrategische Entscheidungen trifft.