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Vor der Antragstellung

Für die Antragstellung bei einer österreichischen Behörde gibt es mehrere Optionen. Ausschlaggebend ist, ob Sie ihre künstlerische Tätigkeit selbstständig oder unselbstständig ausüben möchten.

Für die Antragstellung bei einer österreichischen Behörde gibt es mehrere Optionen. Ausschlaggebend ist, ob Sie ihre künstlerische Tätigkeit selbstständig oder unselbstständig ausüben möchten.

Dokumente, die Sie vorbereiten müssen

  • Antragsformular Bitte wählen Sie die Option "(9) Niederlassungsbewilligung – Künstler".
    AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
  • Reisepass
  • 1 Passfoto gemäß EU Standard, nicht älter als 6 Monate (inkl. Rechnung)
  • Nachweis der finanziellen Mittel
    z.B. ein geregeltes Einkommen oder privates Vermögen; Haftungserklärungen werden akzeptiert
  • Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Nachweis einer Krankenversicherung in Österreich
  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf A1 Niveau
    • nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung und ausgestellt durch ÖIF, ÖSD, TELC oder das Goethe-Institut
    • Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen wenn: 
      • Sie ein Studium an einer anerkannten Universität abgeschlossen haben.
      • wenn Sie die Ausübung von folgenden künstlerischen Tätigkeiten anstreben:
        • das künstlerische Schaffen der Literatur, der darstellenden Kunst, der Musik, der bildenden Künste, der Fotografie, des Films und der Videokunst sowie neuer experimenteller oder die Grenzen der genannten Kunstsparten überschreitender Kunstforment, 
        • die Veröffentlichung, Präsentation und Dokumentation von Werken;
        • die Erhaltung von Werkstücken und Dokumenten.
  • Nachweis einer künstlerischen Ausbildung oder Nachweise über frühere künstlerische Tätigkeiten

Als angestellte:r Künstler:in brauchen Sie außerdem: 

  • Arbeitgebererklärung

Als selbstständige:r Künstler:in brauchen Sie außerdem: 

  • einen oder mehrere Verträge für eine Tätigkeit von mehr als sechs Monaten mit einem Vertragspartner in Österreich (Gallerien, Theater, Konzertstätten, etc.)

Einreichen des Antrags

Grundsätzlich haben Sie folgende Optionen hinsichtlich der Antragstellung:

Option 1: Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag für Sie bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich.

  • Je nachdem, wo Sie planen, sich in Österreich niederzulassen, kann die Antragstellung persönlich und/oder per Email und/oder per Post erfolgen.
    Diese Variante ist jedoch nur möglich, wenn Sie unselbstständig bzw. als Angestelle:r arbeiten werden.

Wir empfehlen jedenfalls Option 1 wegen der schnelleren Bearbeitungszeit!

Option 2: Sie reichen den Antrag selbst ein.

  • Sie stellen den Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) in der Regel in dem Land, in dem Sie aktuell wohnen. Wenn Sie diese Option wählen, muss Ihr Antrag vollständig sein; Sie können in der Regel keine Dokumente per E-Mail nachreichen. Da Ihr Antrag erst von der Vertretungsbehörde per Post nach Österreich geschickt wird, dauert das Einwanderungsverfahren bei dieser Option meistens länger als bei Option 1.
  • Wenn Sie visafrei nach Österreich einreisen dürfen oder ein gültiges Visum D haben, können Sie Ihren Antrag persönlich bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen. Diese Option hat den Vorteil, dass Ihr Antrag gleich bei der Behörde gestellt wird, die den Antrag auch bearbeitet. Außerdem können Sie auch bei dieser Option bestimmte Dokumente per E-Mail nachreichen (beispielsweise Verifizierungen).

Achtung: Bitte achten Sie auf Ihre visafreien Tage! In der Regel haben Sie 90 (von 180) Tage Visafreiheit im Schengenraum. Wenn Sie diese Tage aufgebraucht haben, dürfen Sie den Antrag nicht mehr in Österreich stellen, weil Sie sich nicht mehr legal in Österreich/im Schengenraum aufhalten. Sie müssen in diesem Fall aus dem Schengenraum ausreisen und die Entscheidung der Behörde im Ausland abwarten.

Haben Sie Fragen, die nicht beantwortet wurden?

Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.

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Umzug nach Österreich

Sie möchten wissen, wie die Krankenversicherung in Österreich funktioniert? Sie möchten sich über das österreichische Schulsystem informieren? Unser eigener ABA Relocation Service informiert Sie gerne über das Leben in Österreich! 

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