Was Sie für den Antrag vorbereiten müssen
Rot-Weiß-Rot - Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
Rot-Weiß-Rot - Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
Vielen Dank für die detaillierten Angaben zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Plänen bezüglich der Einwanderung nach Österreich. Wir unterstützen Sie gerne bei allen bevorstehenden Schritten!
Antragsformular
Sie müssen dieses Antragsformular ausfüllen und unterschreiben. Bitte wählen Sie die Option "(1) Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen".
Ihre Dokumente
Um Ihren Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Einige davon beziehen sich auf Ihre persönlichen Situation, andere auf Ihre Qualifikationen.
Persönliche Dokumente
- Reisepass, gültig für mindestens 2,5 Jahre
Der Aufenthaltstitel wird ansonsten nur bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses gültig sein. - Ein Passfoto in EU-Format, nicht älter als 6 Monate (mit Rechnung)
- Antragsformular
- Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
- {translate.from} {contryOfResidenceName}
- {translate.from} {nationalityName}
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht in Englisch oder Deutsch verfasst sind, von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden müssen. Je nach Land, in dem die Dokumente ausgestellt wurden, benötigen Sie auch Verifizierungen. Erfahren Sie mehr über VerifizierungenVerifizierungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)!
Sie müssen in der Regel keine Originaldokumente nach Österreich schicken, damit Ihr Arbeitgeber den Antrag für Sie in Österreich stellen kann. Die einzigen Ausnahmen können das Original-Antragsformular und das Original-Passfoto sein. Bei der Einwanderung nach Österreich müssen Sie Ihre persönlichen Dokumente im Original vorlegen.
Qualifikationsbezogene Dokumente
- Aktueller Lebenslauf (optional)
- Ausbildungsnachweise (Universitätsdiplom, Sammelzeugnis, etc.)
Bitte beachten Sie, dass Sie diese spezielle Rot-Weiß-Rot – Karte nur dann erfolgreich beantragen können, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Ausbildung zu Ihrem Stellenangebot im gesetzlich definierten Mangelberuf passt. - Dienstzeugnisse
Um von den österreichischen Behörden anerkannt zu werden, muss ein Dienstzeugnis das genaue Anfangsdatum, Enddatum (falls zutreffend) und Position enthalten. - Sprachzertifikate
Bitte kontaktieren Sie uns direkt, um zu erfahren, welches Qualifikationsniveau Sie nachweisen müssen, um Ihren Aufenthaltstitel zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sprachzertifikate in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind. Englischzertifikate werden in der Regel nur anerkannt, wenn es sich um Cambridgezertifikate, TELC Zertifikate, IELTS Diplome, TOEIC Diplome oder TOEFL Diplome handelt. Deutschzertifikate werden grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie vom ÖSD, Goethe-Institut, der Telc GmbH oder dem Österreichischer Integrationsfonds ausgestellt wurden.
Dokumente, die Sie in der Regel per Mail nachreichen können
- Beglaubigungen und/oder Übersetzungen für Ihre persönlichen Dokumente
- Erneuerter Reisepass, wenn Ihr aktueller Reisepass nicht länger als 2,5 Jahre gültig ist
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Unterlagen nur nachreichen können, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag in Österreich stellt! Sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem Wohnsitzland stellen, besteht diese Möglichkeit nicht.
Dokumente von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber
Die österreichischen Behörden prüfen nicht nur Ihre Unterlagen, sondern auch Unterlagen Ihres zukünftigen österreichischen Arbeitgebers.
- Arbeitgebererklärung
ArbeitgebererklärungArbeitgebererklärung (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) - Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe Ihrer kollektivvertraglichen Einstufung (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag)
Ihr Arbeitgeber hat Fragen zur Beantragung einer Arbeitsbewilligung? Gerne unterstützen wir Ihren Arbeitgeber bei der Erstellung der von Arbeitgeberseite benötigten Unterlagen und beantworten alle aufkommenden Fragen.
Familienmitglieder
Planen Sie mit Familienmitgliedern nach Österreich einzuwandern?
Nur Ehegatten, eingetragene Partner:innen und Kinder unter 18 Jahren können mit Ihnen nach Österreich einwandern. Ältere Kinder müssen einen eigenen Aufenthaltszweck haben, z.B. ein Studium an einer österreichischen Universität oder eine Tätigkeit für ein Unternehmen in Österreich.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Familie bei Ihren Einwanderungsverfahren nach Österreich! Bitte kontaktieren Sie uns direkt mit den Angaben zu Ihrer Familie, damit wir Sie individuell unterstützen können. Da die Austrian Business Agency ein staatliches Mandar hat, sind alle unsere Services kostenlos.
Sie haben angegeben, dass Sie nicht mit Familienangehörigen nach Österreich einwandern wollen. Bitte beachten Sie, dass die Einwanderung mit Familienangehörigen kein Nachteil in einem Einwanderungsverfahren ist. Es bedeutet lediglich, dass Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen müssen. Ihre Entscheidung kann jedoch Einfluss darauf haben, welcher Aufenthaltstitel für Sie am besten ist. Bestimmte Aufenthaltstitel beinhalten günstige Regelungen für Familienangehörige.
Sie können Ihren Antrag erst stellen, wenn Sie sich für Ihren zukünftigen Wohnsitz in Österreich entschieden haben! Ihr zukünftiger Wohnsitz entscheidet nämlich, welche österreichische Behörde Ihren Antrag bearbeitet. Beachten Sie bitte außerdem, dass Sie sich in Österreich melden melden (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)müssen, sobald Sie nach Österreich einwandern und bevor Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen. Sie müssen sich also während des Verfahrens um eine geeignete Unterkunft kümmern.
Generell haben Sie mehrere Möglichkeiten, wenn es um die Stellung Ihrer Antrags geht.
Der Arbeitgeber stellt den Antrag für Sie
Option 1: Ihr zukünftiger Arbeitgeber stellt Ihren Antrag in Ihrem Namen bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich für {postalCodeAndCity}. Je nach Wohnort ist dies persönlich und/oder per E-Mail und/oder postalisch möglich.
Sie stellen den Antrag
Option 2: Sie stellen Ihren Antrag in {countryOfResidence} bei der Österreichischen Botschaft/Konsulat. In diesem Fall muss Ihr Antrag vollständig sein. Erst dann wird der Akt mit diplomatischer Post nach Österreich versandt.
Option 3: Sie können den Antrag auch persönlich bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich für {postalCodeAndCity} stellen.
Haben Sie Fragen, die nicht beantwortet wurden?
Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterstützen Sie, Ihre Familie und Ihren zukünftigen österreichischen Arbeitgeber bei jedem Schritt. Da ABA Work in Austria einen offiziellen Auftrag der österreichischen Regierung hat, sind alle unsere Services kostenfrei.
Umzug nach Österreich
Sie möchten wissen, wie die Krankenversicherung in Österreich funktioniert? Sie möchten sich über das österreichische Schulsystem informieren? Unser eigener ABA Relocation Service informiert Sie gerne über das Leben in Österreich!
ABA Relocation ServiceABA Relocation Service (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)