Beschäftigung von Personen mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder einer Blauen Karte EU
Diese Fachkräfte können Sie nicht einfach anstellen!
Für Drittstaatsangehörige, die bereits in Österreich leben und Inhaber einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder einer Blauen Karte EU sind, gelten Sonderregelungen. Je nachdem, wie lange die Fachkraft bereits in Österreich lebt und arbeitet, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Jedenfalls können Sie solche Drittstaatsangehörigen nicht ohne Weiteres beschäftigen, denn jede Rot-Weiß-Rot – Karte und Blaue Karte EU ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Lassen Sie uns Ihnen helfen, herauszufinden, welchen Weg Sie wählen sollten!
Hat die Fachkraft noch nicht 21 Monate in Österreich gelebt und gearbeitet? Wollen Sie die Fachkraft so schnell wie möglich anstellen?
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Sie müssen eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU beantragen, da der Aufenthaltstitel der Fachkraft an den bisherigen Arbeitgeber gebunden ist.
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Dieser Vorgang wird als Zweckänderung wegen Arbeitgeberwechsel bezeichnet.
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Dieses Verfahren ähnelt dem Standardverfahren zur Erteilung einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU, ist jedoch einfacher und schneller. Denn die österreichischen Behörden haben die Fachkraft bereits im Dossier und haben ihr/ihm schon einmal einen Aufenthaltstitel erteilt.
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Sobald er/sie seine/ihre neue Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU in der Hand hat, kann die Fachkraft für Sie arbeiten! Bitte achten Sie darauf, neue Mitarbeiter:innen ordnungsgemäß anzumelden und Ihre AMS-Geschäftsstelle entsprechend zu benachrichtigen.
Hat die Fachkraft bereits rund 21 Monate in Österreich gelebt und gearbeitet?
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Dann ist eine Zweckänderung hin zu einer neuen Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU möglicherweise nicht die beste Option für Sie und Ihre zukünftige Fachkraft.
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Personen mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU haben nach 21 Monaten ununterbrochener Beschäftigung und Aufenthalt in Österreich Anspruch auf einen Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung Rot-Weiß-Rot – Karte Plus.
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Sobald Ihre Fachkraft seine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus in der Hand hat, kann er/sie wie jede:r Österreicher:in, EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger:in eingestellt werden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist idealerweise drei Jahre gültig und ermöglicht den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
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Der Prozess zur Erlangung einer solchen Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist in der Regel wesentlich einfacher als der Prozess zur Erlangung einer weiteren Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte. Bitte beachten Sie jedoch, dass der frühestmögliche Beschäftigungsbeginn genau zwei Jahre nach Erhalt der allerersten Erlaubnis liegt, da dies die Grundvoraussetzung für eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist.
Sie sind unsicher, welcher Weg am besten zu Ihnen und Ihrer Fachkraft passt?
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie und Ihre Fachkraft auf jedem Schritt des Weges unterstützen dürfen!
Haben Sie Fragen zu Einwanderung, Beschäftigung und Weiterbeschäftigung von internationalen Fachkräften? Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wir freuen uns, Sie, Ihre Fachkräfte und deren Familien bei jedem dieser Schritte zu unterstützen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.