Beschäftigung internationaler Studierender und Absolvent:innen

Sie denken über die Anstellung eines/einer derzeit in Österreich studierenden Drittstaatsangehörigen oder eines/einer Drittstaatsangehörigen, welche gerade sein/ihr Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen hat nach? Wir unterstützen Sie gerne!

Für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule studieren und neben dem Studium arbeiten möchten, gelten besondere Regelungen. Gleiches gilt für solche internationalen Studierenden, die vor kurzem ihr Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben. Abhängig von Ihren konkreten Absichten zur Beschäftigung internationaler Studierender und Studienabsolvent:innen gibt es besondere Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnisse. Wir unterstützen Sie gerne bei den jeweiligen Verfahren!

Beschäftigung internationaler Studierender neben dem Studium

Sie möchten internationale Studierende anstellen, welche im Besitz einer sogenannten Aufenthaltsbewilligung Student sind? Sie als Arbeitgeber müssen bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des AMS eine sogenante Beschäftigungsbewilligung für den/die Studierende:n beantragen. Die Beschäftigungsbewilligung berechtigt Ihre:n studentische:n Mitarbeiter:in ausschließlich, für Sie zu arbeiten und wird für maximal ein Jahr mit Verlängerungsoption ausgestellt.

  • Bitte prüfen Sie vor der Beantragung der Beschäftigungsbewilligung unbedingt, ob der/die Studierende tatsächlich eine gültige Aufenthaltsbewilligung Student hat.
  • Bis zu einer Beschäftigung von 20 Stunden pro Woche prüft das AMS lediglich, ob der/die Studierende alle Kriterien erfüllt und erteilt dann die Beschäftigungsbewilligung. Wenn Sie den/die Studierende:n mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigen möchten, ist das AMS berechtigt, eine Arbeitsmarktprüfung ("Ersatzkraftverfahren") durchzuführen. Das bedeutet, dass vor der Genehmigung des Antrags zunächst geprüft wird, ob für die Stelle alternative Kandidaten verfügbar sind. Eine durchgeführter Arbeitsmarkprüfung kann mehrere Wochen dauern (das AMS kann jedoch davon absehen).
  • Der/die internationale Studierende hat einen anderen Aufenthaltstitel, z. B. eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus oder den sogenannten „Daueraufenthalt EU“, den Aufenthaltitel „Familienangehöriger“ oder eine sogenannte „Aufenthaltskarte“? Dann müssen Sie für sie/ihn keine zusätzliche Beschäftigungsbewilligung beantragen, da die soeben genannten Aufenthaltstitel freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt beinhalten und somit ohne vorherige Rücksprache mit dem AMS eingestellt werden kann. Bitte bewahren Sie für Kontrollen eine Kopie des Aufenthaltstitels auf.

Beschäftigung internationaler Absolvent:innen österreichischer Universitäten

Beabsichtigen Sie die Beschäftigung eines/einer Drittstaatsangehörigen, der/die bald vor dem Abschluss eines österreichischen Universitätsstudiums steht oder bereits vor kurzem sein/ihr Studium an einer österreichischen Universität abgeschlossen hat? Österreich bietet für solche Personen eine besondere Form der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an: die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen. Grundsätzlich ist dafür ein in den letzten zwölf Monaten an einer österreichischen Universität erworbenes Hochschuldiplom notwendig.

Während Ihr:e Kandidat:in bei der Beantragung der Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen eine Vielzahl von Dokumenten vorlegen muss, müssen Sie als Arbeitgeber nur folgende zur Verfügung stellen:

  • Unterschriebenes und verbindliches Stellenangebot / Arbeitsvertrag
  • Arbeitgebererklärung
    Arbeitgebererklärung
  • Ausführliche Stellenbeschreibung in deutscher Sprache

 

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen ist bis zu zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden. In diesen zwei Jahren ist Ihre Fachkraft an Sie als Arbeitgeber gebunden und kann nicht einfach den Arbeitgeber wechseln. Auch die Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, minderjährige Kinder) Ihres Kandidaten können besondere Aufenthaltstitel erhalten, die den Weg für einen langfristigen Aufenthalt der ganzen Familie in Österreich ebnen.

Wenn Sie mehr über diesen Aufenthaltstitel erfahren möchten, z. B. welche Unterlagen Ihre Fachkraft für den Antrag benötigt, wo der Antrag einzureichen ist etc., lesen Sie gerne mehr über die Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen oder kontaktieren Sie uns direkt. Das gilt auch, wenn der Studienabschluss Ihrer Fachkraft länger als zwölf Monate her ist.

Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie und Ihre Fachkraft auf jedem Schritt des Weges unterstützen dürfen!

Haben Sie Fragen zu Einwanderung, Beschäftigung und Weiterbeschäftigung von internationalen Fachkräften? Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wir freuen uns, Sie, Ihre Fachkräfte und deren Familien bei jedem dieser Schritte zu unterstützen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.

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