Beschäftigung von derzeit im Ausland lebenden Drittstaatsangehörigen

Fachkräfte, die keine EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger:innen sind und ihren Wohnsitz noch nicht in Österreich haben, müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich einen Aufenthaltstitel beantragen.

Österreichischer Einwanderungsprozess erklärt

Einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis für eine hochqualifizierte internationale Fachkraft zu bekommen, die im Ausland lebt, kann auf den ersten Blick sehr kompliziert wirken. In diesem Video fassen wir diesen Prozess aus Arbeitgebersicht leicht verständlich zusammen.

Grundlagen der Arbeitsmigration

Verbindliches Jobangebot

Grundvoraussetzung für die meisten Aufenthaltstitel ist ein verbindliches Jobangebot. Bitte nennen Sie darin unbedingt seine/ihre Einstufung in den Kollektivvertrag Ihres Unternehmens.

Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligung

Alle Drittstaatsangehörigen benötigen einen Aufenthaltstitel, um länger als sechs Monate in Österreich leben und arbeiten zu können. Viele Aufenthaltstitel beinhalten eine Arbeitsbewilligung. Auf der Rückseite jedes Aufenthaltstitels befindet sich ein amtlicher Vermerk, ob und wo der/die Drittstaatsangehörige arbeiten darf.

Österreich bietet verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln an. Die Art des Aufenthaltstitels hängt nicht nur davon ab, warum sich diese Person in Österreich aufhält, sondern auch von vielen anderen Faktoren, wie z.B.:

  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Gehaltsabrechnung (in Österreich oder woanders)
  • Geplantes Gehalt
  • geplante Aufenthaltsdauer
  • Qualifikationen
  • Alter
Die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthaltstitel ist verboten!

Einzige Ausnahme sind Drittstaatsangehörige, die enge Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner etc.) von in Österreich lebenden EU/EWR/Schweizer Bürger:innen. Diese Personen sind durch EU-Recht privilegiert und unterliegen anderen Vorschriften. Erfahren Sie mehr über das Aufenthaltsrecht von EU-/EWR-/Schweizer Bürgern und deren Familien in Österreich!

Voraussichtliche Dauer eines Einwanderungsprozesses

Der Einwanderungsprozess eines/einer Drittstaatsangehörigen kann mehrere Wochen dauern, je nachdem, welcher Aufenthaltstitel gewählt wird und ob beispielsweise die gleichzeitige Einwanderung der Familie geplant ist.

Involvierte Behörden 

Die meisten Aufenthaltstitel bedürfen der Genehmigung mehrerer österreichischer Behörden. In jedem Fall ist die Aufenthaltsbehörde beteiligt. Darüber hinaus spielt in vielen Fällen das AMS (Arbeitsmarktservice) eine Rolle bei der Genehmigung von Arbeitsbewilligungen.

Langfristige Beschäftigung unter österreichischer Lohnabrechnung

Die in den meisten Fällen relevanten Aufenthaltstitel für die langfristige Beschäftigung eines qualifizierten Drittstaatsangehörigen in Österreich im Rahmen Ihrer österreichischen Lohnverrechnung zu beschäftigen, sind die sogenannte Rot-Weiß-Rot – Karte sowie die Blaue Karte. Diese Aufenthaltstitel werden für bis zu zwei Jahre ausgestellt und können dann verlängert werden, was Ihrer Fachkraft den Weg ebnet, sich für längere Zeit in Österreich aufzuhalten und zu arbeiten. In diesen ersten zwei Jahren ist Ihre Fachkraft an Sie als Arbeitgeber gebunden und kann nicht einfach für ein anderes Unternehmen arbeiten.

Im Rahmen der Bearbeitung bestimmter Anträge auf einen Aufenthaltstitel wird vom AMS eine Arbeitsmarktprüfung ("Ersatzkraftverfahren") durchgeführt. Das bedeutet, dass das AMS prüft, ob gleich qualifizierte Arbeitskräfte, die als arbeitsuchend vorgemerkt sind, vermittelt werden können. Einige Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligungen werden jedoch ohne Arbeitsmarktprüfung bearbeitet.

Rot-Weiß-Rot – Karte für Fachkräfte in Mangelberufen

Rot-Weiß-Rot – Karte für Studienabsolvent:innen

Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte

Rot-Weiß-Rot – Karte für Sonstige Schlüsselkräfte

Blaue Karte EU

Vorübergehende Beschäftigung

Sie planen eine befristete Beschäftigung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen in Österreich? Bitte kontaktieren Sie uns direkt. Wir beraten Sie bei der Auswahl der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, der Vorbereitung der einzureichenden Dokumente und vielen weiteren Faktoren. Beachten Sie auch unsere Übersicht über mögliche Aufenthaltstitel für kurzfristige und/oder befristete Beschäftigung.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – kostenfrei!

Unsere Einwanderungsexpert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsverfahren. Wir freuen uns, alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen und Ihrer Fachkräft bei jedem Schritt zu helfen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.

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