Einen Antrag auf Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU vorbereiten

Für einen erfolgreichen Antrag auf einen Aufenthaltstitel sind mehrere Unterlagen von Ihrer Seite sowie von Seiten der Fachkraft erforderlich.

Orientierung im Einwanderungsprozess

Auf dieser Seite Vorbereitung des Antrags und Antragstellung

Nächster Schritt Bearbeitung des Antrags

Nächster Schritt Die Beschäftigung beginnen

Von Ihnen vorzubereitende Dokumente

Österreichische Behörden bevorzugen in der Regel berufsbezogene Dokumente in deutscher Sprache. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels werden von Ihrer Seite folgende Unterlagen benötigt:

  • Arbeitgebererklärung
    Arbeitgebererklärung
  • Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
  • Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung der Fachkraft (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag)
  • Optional: Zusätzliche Erklärung zur Eignung der Fachkraft für die Stelle

Dokumente von Seiten Ihrer Fachkraft

Während Sie nur die oben angeführten Dokumente vorbereiten müssen, muss die Fachkraft eine Vielzahl von Dokumenten vorlegen, die von Bildungsnachweisen, Qualifikationen und Berufserfahrung bis hin zu mehreren persönlichen Dokumenten reichen. Wenn die Fachkraft plant, mit Familie einzuwandern, werden zusätzliche Dokumente benötigt.

Persönliche Dokumente

Qualifikationsbezogene Dokumente

Dokumente, die in der Regel nachgereicht werden können

Verifizierungen und Übersetzungen

Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht in Englisch oder Deutsch verfasst sind, von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden müssen. Je nach Land, in dem die Dokumente ausgestellt wurden, benötigen Sie auch Verifizierungen. Erfahren Sie mehr über Verifizierungen!

Antragstellung

Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wenn es um die Stellung des Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte Ihrer Fachkraft geht:

Bitte beachten

In beiden Fällen muss sich Ihre Fachkraft bereits für einen Wohnsitz in Österreich entschieden haben. Der zukünftige Wohnsitz (Stadt, Ort oder Gemeinde) entscheidet nämlich, welche österreichische Behörde den Antrag bearbeitet!

 

Option 1: Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag für Ihre Fachkraft 

Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag im Namen der Fachkraft bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich. Je nach Wohnort ist dies persönlich und/oder per E-Mail und/oder postalisch möglich. Gerne informieren wir Sie über den Ablauf der Antragstellung!

Option 2: Die Fachkraft stellt den Antrag selbst

Die Fachkraft stellt den Antrag bei der Österreichischen Botschaft/Konsulat in ihrem Heimatland. In diesem Fall muss der Antrag vollständig sein. Es können keine Dokumente nachgereicht werden. Wenn der Antrag vollständig ist, wird der Akt mit der diplomatischen Post nach Österreich versandt.

Wir empfehlen jedenfalls Option 1 wegen der schnelleren Bearbeitungszeit!

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – kostenfrei!

Unsere Einwanderungsexpert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsverfahren. Wir freuen uns, alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen und Ihrer Fachkräft bei jedem Schritt zu helfen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.

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