Einen Antrag auf Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU vorbereiten
Orientierung im Einwanderungsprozess
Von Ihnen vorzubereitende Dokumente
Österreichische Behörden bevorzugen in der Regel berufsbezogene Dokumente in deutscher Sprache. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels werden von Ihrer Seite folgende Unterlagen benötigt:
- Arbeitgebererklärung
Arbeitgebererklärung - Stellenbeschreibung, detailliert (entweder als separates Dokument oder in der Arbeitgebererklärung)
- Angabe der kollektivvertraglichen Einstufung der Fachkraft (z.B. in der Arbeitgebererklärung oder mittels Dienstvertrag)
- Optional: Zusätzliche Erklärung zur Eignung der Fachkraft für die Stelle
Dokumente von Seiten Ihrer Fachkraft
Während Sie nur die oben angeführten Dokumente vorbereiten müssen, muss die Fachkraft eine Vielzahl von Dokumenten vorlegen, die von Bildungsnachweisen, Qualifikationen und Berufserfahrung bis hin zu mehreren persönlichen Dokumenten reichen. Wenn die Fachkraft plant, mit Familie einzuwandern, werden zusätzliche Dokumente benötigt.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht in Englisch oder Deutsch verfasst sind, von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer:in übersetzt werden müssen. Je nach Land, in dem die Dokumente ausgestellt wurden, benötigen Sie auch Verifizierungen. Erfahren Sie mehr über Verifizierungen!
Antragstellung
Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wenn es um die Stellung des Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte Ihrer Fachkraft geht:
Bitte beachten
In beiden Fällen muss sich Ihre Fachkraft bereits für einen Wohnsitz in Österreich entschieden haben. Der zukünftige Wohnsitz (Stadt, Ort oder Gemeinde) entscheidet nämlich, welche österreichische Behörde den Antrag bearbeitet!
Option 1: Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag für Ihre Fachkraft
Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag im Namen der Fachkraft bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich. Je nach Wohnort ist dies persönlich und/oder per E-Mail und/oder postalisch möglich. Gerne informieren wir Sie über den Ablauf der Antragstellung!
Option 2: Die Fachkraft stellt den Antrag selbst
Die Fachkraft stellt den Antrag bei der Österreichischen Botschaft/Konsulat in ihrem Heimatland. In diesem Fall muss der Antrag vollständig sein. Es können keine Dokumente nachgereicht werden. Wenn der Antrag vollständig ist, wird der Akt mit der diplomatischen Post nach Österreich versandt.
Wir empfehlen jedenfalls Option 1 wegen der schnelleren Bearbeitungszeit!
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – kostenfrei!
Unsere Einwanderungsexpert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsverfahren. Wir freuen uns, alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen und Ihrer Fachkräft bei jedem Schritt zu helfen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.