Bearbeitung des Antrags

Die Beschäftigung beginnen

Sobald Ihre Fachkraft den Aufenthaltstitel erhält, kann sie die Arbeit bei Ihnen aufnehmen.

Orientierung im Einwanderungsprozess

Abgeschlossener Schritt Vorbereitung des Antrags und Antragstellung

Abgeschlossener Schritt Bearbeitung des Antrags

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Die ersten Schritte Ihrer Fachkraft in Österreich

  • Sobald Ihre Fachkraft einen Aufenthaltstitel erhält, kann er/sie anfangen bei Ihnen zu arbeiten! Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Fachkraft ordnungsgemäß anmelden und Ihre AMS-Geschäftsstelle informieren. Bitte bewahren Sie auch eine Kopie des Aufenthaltstitels Ihrer Fachkraft für den Fall von Kontrollen auf.

  • Sollte Ihre Fachkraft weitere Fragen zum Leben in Österreich haben (Krankenversicherung, Bildungssystem, etc.), kann er/sie sich jederzeit an ABA Relocation Services wenden.

  • Sollte Ihre Fachkraft weitere Fragen zur Verlängerung ihres Aufenthaltstitels, zur Familienzusammenführung usw. haben, kann er sich jederzeit an die ABA Servicestelle Einwnaderung und Aufenthalt wenden.

Einen Aufenthaltstitel verlängern

Diese Grundlagen sollten Sie als Arbeitgeber über Verlängerungen des Aufenthaltstitels wissen:

  • Wenn Ihre Fachkraft nach Österreich eingewandert ist und eine Rot-Weiß-Rot - Karte oder eine Blaue Karte erhalten hat, ist sie für zwei Jahre an Sie gebunden. Drei Monate vor Ablauf dieser zwei Jahre kann er/sie eine sogenannte Rot-Weiß-Rot - Karte Plus beantragen. Mit diesem Aufenthaltstitel ist Ihre Fachkraft Mitarbeiter nicht mehr an Sie gebunden, da dieser Aufenthaltstitel freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bietet.
  • Ihre Fachkraft muss den Verlängerungsantrag stellen, bevor sein/ihr derzeitiger Aufenthaltstitel abläuft. Ihr Arbeitnehmer kann den Antrag innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels stellen.
  • Sie als Arbeitgeber sind nur am Rande in den Verlängerungsprozess involviert. Sie können z. B. aufgefordert werden, den Behörden Lohnkonten vorzulegen.
  • Es kann vorkommen, dass Ihre Fachkraft für einen kurzen Zeitraum keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Diese Situation kann eintreten, wenn den Verlängerungsantrag rechtzeitig eingebracht wurde, die Behörden aber noch nicht endgültig darüber entschieden haben. Solange Ihre Fachkraft den Antrag rechtzeitig gestellt hat, hält er/sie sich weiterhin rechtmäßig in Österreich auf. Das bedeutet, dass Ihre Fachkraft während dieser Zeit natürlich weiter für Sie arbeiten kann! Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Fachkraft einen Nachweis über die Einreichbestätigung hat und bewahren Sie eine Kopie davon auf.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – kostenfrei!

Unsere Einwanderungsexpert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsverfahren. Wir freuen uns, alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen und Ihrer Fachkräft bei jedem Schritt zu helfen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.

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