Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltstitel
Wenn Ihr:e Kandidat:in einen der folgenden Aufenthaltstitel hat, können Sie ihn/sie sofort einstellen, ohne ein besonderes Verfahren durchlaufen zu müssen. Denn diese Aufenthaltsbewilligung gewährt ihrem Inhaber freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, d.h. er kann für wen er will, Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, etc. wie österreichische Staatsbürger:innen.
- Rot-Weiß-Rot –Karte Plus
- Daueraufenthalt EU
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte
Bitte informieren Sie jedoch unbedingt Ihre AMS-Geschäftsstelle über den Beginn der Beschäftigung. Das muss für alle drittstaatsangehörigen Mitarbeiter:innen erfolgen, außer jenen mit Daueraufenthalt-EU und der (Dauer-)Aufenthaltskarte.
Einige Aufenthaltstitel haben recht ähnliche Namen, aber sehr unterschiedliche rechtliche Konsequenzen! So können Sie beispielsweise eine Person mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte nicht einfach anstellen. Sie können aber eine Person mit einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus anstellen. Im Zweifelsfall zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist!
Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr:e Kandidat:in einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt oder Ihnen rechtzeitig eine Bestätigung über die Beantragung einer Verlängerungserlaubnis vorlegen kann. Bitte achten Sie auch darauf, eine Kopie der Aufenthaltstitel Ihrer Drittstaatsangehörigen für Kontrollen aufzubewahren.
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie und Ihre Fachkraft auf jedem Schritt des Weges unterstützen dürfen!
Haben Sie Fragen zu Einwanderung, Beschäftigung und Weiterbeschäftigung von internationalen Fachkräften? Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wir freuen uns, Sie, Ihre Fachkräfte und deren Familien bei jedem dieser Schritte zu unterstützen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.