Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen mit einem anderen Aufenthaltstitel
Wenn Ihre zukünftige Fachkraft bereits in Österreich lebt, aber keinen der in unserer Übersicht aufgeführten Aufenthaltstitel besitzt, kontaktieren Sie uns bitte direkt. So können wir feststellen, ob Sie sie/ihn ohne Weiteres einstellen können oder ob Ihre Fachkraft zunächst einen neuen Aufenthaltstitel braucht. Um das für Sie beste Vorgehen zu ermitteln, teilen Sie uns bitte mit, welchen konkreten Aufenthaltstitel Ihre Fachkraft hat!
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie und Ihre Fachkraft auf jedem Schritt des Weges unterstützen dürfen!
Haben Sie Fragen zu Einwanderung, Beschäftigung und Weiterbeschäftigung von internationalen Fachkräften? Unsere Expert:innen bieten Unterstützung vor, während und nach dem Einwanderungsprozess und der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wir freuen uns, Sie, Ihre Fachkräfte und deren Familien bei jedem dieser Schritte zu unterstützen. Da wir einen Auftrag der österreichischen Regierung haben, sind alle unsere Services kostenfrei.