Niederlassungsbewilligung
Der Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung" erlaubt es Drittstaatsangehörigen, die die Lebenspartner:innen von in Österreich lebenden EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen sind, in Österreich zu leben und ausschließlich selbstständig zu arbeiten.
Der Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung" erlaubt es Drittstaatsangehörigen, die die Lebenspartner:innen von in Österreich lebenden EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen sind, in Österreich zu leben und ausschließlich selbstständig zu arbeiten.
Die Niederlassungsbewilligung ...
- ist ein Jahr lang gültig und kann danach verlängert werden.
- erlaubt ausschließlich selbstständige Arbeit.
- kann Nachweise von Deutschkenntnissen erfordern.
- erfordert jedenfalls Nachweise über die Beziehung.
Kann man mit einer "Niederlassungsbewilligung" arbeiten?
Man darf nur in einer selbstständigen Tätigkeit arbeiten. Man darf also nicht als Angestellte:r arbeiten.
Wo kann man die "Niederlassungsbewilligung" beantragen?
Abhängig von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit und dem aktuellen Wohnland muss der Antrag auf die "Niederlassungsbewilligung" entweder bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im aktuellen Wohnland gestellt werden oder kann auch direkt bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden, deren Zuständigkeit vom (zukünftigen) österreichischen Wohnort abhängt.