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Übersicht Vorbereitung des Antrags
Ihr Familienmitglied könnte infrage kommen für eine

Aufenthaltskarte

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Die Aufenthaltskarte dokumentiert Ihr aus EU-Gesetzen abgeleitetes Recht, in Österreich zu leben. Sie müssen Ihre Aufenthaltskarte innerhalb Ihrer ersten vier Monate in Österreich beantragen. Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig.

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Die Aufenthaltskarte dokumentiert Ihr aus EU-Gesetzen abgeleitetes Recht, in Österreich zu leben. Sie müssen Ihre Aufenthaltskarte innerhalb Ihrer ersten vier Monate in Österreich beantragen. Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig.

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Die Aufenthaltskarte...

  • dokumentiert das Recht drittstaatsangehöriger Familienmitgliedern von EU/EWR oder Schweizer Bürger:innnen, in Österreich zu leben und zu arbeiten.
  • ist fünf Jahre gültig und kann dann in die sogenannte "Daueraufenthaltskarte" verlängert werden.
  • beinhaltet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
  • erfordert keine Nachweise etwaiger Deutschkenntnisse.

Wo beantragt man die Aufenthaltskarte?

Der Antrag auf die Aufenthaltskarte muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab. Es kann notwendig sein, dass die Einreise nach Österreich nur mit einem Visum möglich ist. Finden Sie mehr dazumehr dazu (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) heraus!

Kann man mit einer Aufenthaltskarte in Österreich arbeiten?

Drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürger:innen, die in Österreich leben, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Mit der Aufenthaltskarte ist man also nicht an einen spezifischen Arbeitgeber gebunden.

Wenn man möchte, kann man sich eine zusätzliche Bestätigung Bestätigung  (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)des freien Arbeitsmarktzugangs vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausstellen lassen. Das ist bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch schon vor Erhalt der Aufenthaltskarte möglich!

Was macht man, nachdem man die Aufenthaltskarte beantragt hat?

Man darf sich (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) nach der Antragstellung in Österreich aufhalten, solange der Antrag auf die Aufenthaltskarte noch von der Aufenthaltsbehörde bearbeitet wird. Das ist möglich, solange alle Familienmitglieder die Voraussetzungen erfüllen, die dem EU-Recht entstammen.

Wie lange ist die Aufenthaltskarte gültig und wie kann sie verlängert werden?

Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig. Nach diesen fünf Jahren durchgehenden Aufenthalts in Österreich kann man die sogenannte Daueraufenthaltskarte bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. Man muss nachweisen können, dass man seit mindestens fünf Jahren in Österreich lebt und in diesen fünf Jahren durchgehend krankenversichert war.

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