Ihr Familienmitglied könnte infrage kommen für die
Anmeldebescheinigung
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Die Anmeldebescheinigung
- dokumentiert das Recht, als EU/EWR oder Schweizer Bürger:in in Österreich zu leben und zu arbeiten.
- kann nach fünf Jahren in die sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" verlängert werden.
- beinhaltet freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
- erfordert keine Nachweise etwaiger Deutschkenntnisse.
Wo kann die Anmeldebescheinigung beantragt werden?
Der Antrag auf die Anmeldebescheinigung muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab.
Wie lange ist die Anmeldebescheinigung gültig und wie kann sie verlängert werden?
Die Anmeldebescheinigung hat kein Ablaufdatum an sich. Nach fünf Jahren mit der Anmeldebescheinigung kann man allerdings die sogenannte Bescheinigung des Daueraufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde beantragen. Man muss dafür unter anderem nachweisen können, dass man wirklich mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat. Das ist aber rein optional.