Vorbereitung des Antrags auf Niederlassungsbewilligung
Wo kann man die "Niederlassungsbewilligung" beantragen?
Abhängig von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit und dem aktuellen Wohnland muss der Antrag auf die "Niederlassungsbewilligung" entweder bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Konsulat im aktuellen Wohnland gestellt werden oder kann auch direkt bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden, deren Zuständigkeit vom (zukünftigen) österreichischen Wohnort abhängt.
Antragsformular
Dieses Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte wählen Sie die Option "(4) Niederlassungsbewilligung".
AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Notwendige Dokumente
Um die "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" zu erhalten, ist eine Vielzahl an Dokumenten nötig:
- Gültiger Pass (mind. 1,5 Jahre gültig)
- Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (inkl. Rechnung oder aufgedrucktem Vermerk des Datums)
- Antragsformular
- Geburtsurkunde
- Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- {translate.from} {contryOfResidenceName}
- {translate.from} {nationalityName}
Dieses Dokument weist nach, dass keine Vorstrafen im jeweiligen Land bestehen.
- Nachweis der dauerhaften Beziehung
zum Beispiel: Vergangene gemeinsame Mietverträge, Nachweise gemeinsamer Reisen, Nachweise gemeinsamer Kommunikatio - Anmeldebescheinigung der/des EU/EWR/Schweizer Bürgerin/Bürgers
- Passkopie der/des EU/EWR/Schweizer Bürgerin/Bürgers
- Haftungserklärung der/des EU/EWR/Schweizer Bürgerin/Bürgers
- Nachweis der Existenzmittel
z.B. Lohnzettel, Kontoauszüge - Nachweis der Krankenversicherung in Österreich
- Langfristiger Unterkunftsnachweis in Österreich
- zum Beispiel Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Deutsch-Zertifikat auf dem Level A1 ODER ein Universitätsdiplom einer anerkannten Universität, wenn vorhanden
- Bitte beachten Sie, dass Deutsch-Zertifikate in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie nicht älter als ein Jahr sind und von ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH oder Österreichischer Integrationsfonds ausgestellt wurden.
- Wenn Sie die Option des Universitäts-Diploms wählen, beachten Sie bitte etwaig erforderliche BB (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)eglaubigungen und lassen Sie die Verleihungsurkunde von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin bzw. einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzen.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden müssen. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen Beglaubigungen Beglaubigungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)vorgelegt werden.