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Vorbereitung des Antrags auf Aufenthaltskarte

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Wo beantragt man die Aufenthaltskarte?

Der Antrag auf die Aufenthaltskarte muss persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich gestellt werden. Welche Aufenthaltsbehörde zuständig ist, hängt vom österreichischen Wohnort ab. Es kann notwendig sein, dass die Einreise nach Österreich nur mit einem Visum möglich ist. Finden Sie mehr dazumehr dazu (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) heraus!

Antragsformular

Notwendige Dokumente

Um eine Aufenthaltskarte zu erhalten, sind einige Dokumente vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass
  • Passfoto im EU-Format, nicht älter als 6 Monate (inkl. Rechnung oder aufgedrucktem Vermerk des Datums) 
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde, sofern benötigt
    Für Kinder von EU/EWR/Schweizer Bürger:innen ist die Vorlage zwecks Nachweis familiärer Beziehungen erforderlich.
  • Heiratsurkunde, Nachweis eingetragener Partnerschaft, etc., sofern benötigt
    Für Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen von EU/EWR/Schweizer Bürgern ist entsprechende Vorlage zwecks Nachweis familiärer Beziehungen erforderlich.
  • Meldebestätigung (vormals "Meldezettel")
  • Anmeldebescheinigung der/des EU/EWR/Schweizer Bürgerin/Bürgers in der Familie
  • Reisepasskopie der/des EU/EWR/Schweizer Bürgerin/Bürgers in der Familie
  • Nachweis über in Österreich gültigem Krankenversicherungsschutz, sofern benötigt
    In der Regel können Familienmitglieder über die Versicherung der/des Zusammenführenden bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK mitversichert werden. 
  • Nachweis ausreichender Existenzmittel, sofern benötigt
    z.B. Lohnzettel, Kontoauszüge 

Persönliche Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem gerichtlich beeideten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Je nach Ausstellungsland der persönlichen Dokumente müssen BeglaubigungenBeglaubigungen (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) vorgelegt werden. 

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