Nicht-EU/EWR-Bürger:in
Personen, die NICHT Staatsangehörige eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, sind so genannte Drittstaatsangehörige.
EU/EWR-Bürger:in
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz.